Antrag 21/I/2025 Änderung des § 23* Abs. 7 OrgStatut

Ersetze § 23* Abs. 7  OrgStatut durch:

(7) Der Landesvorstand tagt in der Regel einmal monatlich.

 

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  1. Führung aller politischen Aktionen des Landesverbandes,
  2. Einberufung des Landesparteitages,
  3. Berichterstattung über die Erledigung der auf den Landesparteitagen gefassten Beschlüsse,
  4. Einsetzung der Fachausschüsse und Arbeitskreise sowie die Einrichtung von Kommissionen und Projektgruppen auf Landesebene,
  5. Beschluss der für die Arbeit des Landesverbandes erforderlichen Richtlinien,
  6. Erstellung eines Arbeitsprogramms zur Festlegung der politischen Schwerpunkte und zur Koordination der Tätigkeit der Fachausschüsse, Arbeitskreise und Projektgruppen,
  7. Erteilung von Weisungen für die Tätigkeit der Kreise, Abteilungen, Arbeitsgemeinschaften, Fachausschüsse, Arbeitskreise und Projektgruppen,
  8. Berufung der Vertreterinnen und Vertreter zu den Sonder- und Fachtagungen der Gesamtpartei,
  9. Koordinierung von Wahlkämpfen.

 

Bisherige Formulierung:

(7) Der Landesvorstand tagt in der Regel einmal monatlich.

 

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

a) Führung aller politischen Aktionen des Landesverbandes,

b) Einberufung des Landesparteitages,

c) Berichterstattung über die Erledigung der auf den Landesparteitagen gefassten Beschlüsse,

d) Herausgabe von Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen Druckschriften,

e) Berufung der Fachausschüsse, Bildung von Kommissionen, Projektgruppen und Foren,

f) Erteilung von Weisungen für die Tätigkeit der Kreise, Abteilungen, Arbeitsgemeinschaften, Fachausschüsse, Projektgruppen und Foren,

g) Berufung der Vertreterinnen und Vertreter zu den Sonder- und Fachtagungen der Gesamtpartei,

h) Koordinierung von Wahlkämpfen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)