Antrag 19/I/2025 Änderung des § 22a* Abs. 9 OrgStatut

Ersetze § 22a* Abs. 9 OrgStatut durch:

(9) Anträge zur Kreisdelegiertenversammlung müssen spätestens drei Wochen vorher beim Kreisvorstand eingereicht werden. Anträge können nur durch ein Abteilungsmitgliederversammlung, den Kreisvorstand oder einer Vollversammlung der auf Kreisebene tätigen Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise und Projektgruppen gestellt werden.

 

bisherige Formulierung:

(9) Anträge zur Kreisdelegiertenversammlung müssen spätestens zwei Wochen vorher beim Kreisvorstand eingereicht werden. Anträge können nur durch ein Abteilungsmitgliederversammlung, den Kreisvorstand, eine Vollversammlung eines vom Kreisvorstand eingerichteten Facharbeitskreises, einer  Delegiertenkonferenz bzw. Vollversammlung der auf Kreisebene tätigen Arbeitsgemeinschaften, Projektgruppen und Foren gestellt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt bis 14.05.