Antrag 18/I/2025 Änderung des § 22a* Abs. 5 OrgStatut

Ersetze § 22a* Abs. 5 OrgStatut durch:

(5) Die Kreisdelegiertenversammlung ist innerhalb der innerparteilichen Wahlperiode mindestens dreimal durch den Kreisvorstand einzuberufen.

 

bisherige Formulierung:

(5) Die Kreisdelegiertenversammlung tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)