Antrag 13/I/2025 Änderung des § 19* OrgStatut

Ersetze § 19* OrgStatut durch:

Die Antragskommission besteht aus je einer oder einem Delegierten der Kreise sowie zwölf vom Landesvorstand zu benennenden Mitgliedern, von denen sieben den Geschäftsführenden Vorständen der AG 60plus, der Jusos, der AG Migration und Vielfalt, der SPD FRAUEN, der SPDqueer, der AG SelbstAktiv sowie der AfA angehören.

 

bisherige Formulierung:

Die Antragskommission besteht aus je einem oder einer Delegierten der Kreise sowie zwölf vom Landesvorstand zu benennenden Mitgliedern, von denen
sechs auf Vorschläge der Arbeitsgemeinschaften zu benennen sind. Liegen mehr als sechs Vorschläge der Arbeitsgemeinschaften vor, entscheidet der
Landesvorstand. Die Antragskommission ist vom Landesvorstand einzuladen.

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt bis 14.05.