Antrag 12/I/2025 Änderung des § 18* Abs. 2 OrgStatut

Ersetze § 18* Abs. 2 OrgStatut durch:

(2) Anträge zum Landesparteitag müssen spätestens sechs Wochen vorher beim Landesvorstand eingereicht werden. Anträge können nur durch eine Abteilungsmitgliederversammlung, eine Kreisdelegiertenversammlung, den Landesvorstand, die Delegiertenkonferenzen bzw. Vollversammlungen oder Vorstände der auf Landesebene tätigen Arbeitsgemeinschaften sowie die Mitgliederversammlungen der Fachausschüsse, Arbeitskreise und Projektgruppen gestellt werden.

 

Bisherige Formulierung:

(2) Anträge zum Landesparteitag müssen spätestens fünf Wochen vorher beim Landesvorstand eingereicht werden. Anträge können nur durch eine Abteilungsmitgliederversammlung, eine Kreisdelegiertenversammlung, den Landesvorstand, die Delegiertenkonferenzen bzw. Vollversammlungen oder Vorstände der auf Landesebene tätigen Arbeitsgemeinschaften sowie die Mitgliederversammlungen der Projektgruppen, Foren oder Fachausschüsse gestellt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt bis 14.05.