Antrag 08/I/2025 Änderung des § 15* Abs. 1 OrgStatut

Ersetze § 15* Absatz 1 OrgStatut durch:

(1) Der Landesparteitag ist das höchste Beschlussorgan des Landesverbandes. Jeder Kreis erhält zwei Grundmandate sowie für jeweils 1800 in den letzten zwei Kalenderjahren abgeführten Beitragsmonate je ein weiteres Delegiertenmandat.

 

Bisherige Formulierung:

(1) Der Landesparteitag ist das höchste Beschlussorgan des Landesverbandes. Jeder Kreis erhält zwei Grundmandate sowie für jeweils 75 Mitglieder, für die in den letzten zwei Kalenderjahren Pflichtbeiträge abgeführt wurden, einen Delegierten bzw. eine Delegierte.