Antrag 09/I/2025 Änderung des § 15* Abs. 2 OrgStatut

Ersetze § 15* Absatz 2 Statut durch:

(2) Mit beratender Stimme gehören dem Landesparteitag an:

 

  1. die stimmberechtigten Mitglieder des Landesvorstandes
  2. die Landesgeschäftsführerin oder der Landesgeschäftsführer
  3. die Landesrevisor*innen,
  4. die stimmberechtigten Mitglieder des Fraktionsvorstandes im Abgeordnetenhaus,
  5. zwei Mitglieder, davon mindestens eine Frau, die durch die jeweilige auf Landesebene tätige Arbeitsgemeinschaft bzw. den jeweiligen Fachausschuss oder Arbeitskreis benannt wurden; benannt werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft bzw. des jeweiligen Fachausschusses oder Arbeitskreises ist,
  6. die dem Landesverband angehörenden Mitglieder der Bundesregierung, des Bundestages und Europäischen Parlaments,
  7. die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und Staatssekretär*innen,
  8. die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksämter.

 

bisherige Formulierung:

(2) Mit beratender Stimme gehören dem Landesparteitag an:

a) die Mitglieder des Landesvorstandes,

b) die Landesrevisoren und -revisorinnen,

c) die Mitglieder des Abgeordnetenhauses,

d) die Vorsitzenden der Fachausschüsse und Foren,

e) die Berliner Bundestagsabgeordneten,

f) die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats,

g) die sozialdemokratischen Staatssekretär*innen,

h) die dem Landesverband angehörenden Mitglieder des Europäischen Parlaments,

i) die dem Landesverband angehörenden Mitglieder der Bundesregierung,

j) die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksämter.