Ersetze in § 6 GO die Bezeichnung der Abs. 4 bis 7 durch 5 bis 8.
Ersetze in § 6 GO die Bezeichnung der Abs. 4 bis 7 durch 5 bis 8. Ergänze einen Absatz
(9)Gästen kann nach vorheriger Anmeldung auf Beschluss der Versammlung Rederecht gewährt werden. Mitgliedern der geschäftsführenden Vorstände der Arbeitsgemeinschaften ist auf dem Parteitag der jeweiligen Ebene nach vorheriger Anmeldung Rederecht zu einzelnen Tagesordnungspunkten zu gewähren.
Ersetze in § 6 GO die Bezeichnung der Abs. 4 bis 7 durch 5 bis 8. Ergänze einen Absatz
(9)Gästen kann nach vorheriger Anmeldung auf Beschluss der Versammlung Rederecht gewährt werden. Mitgliedern der geschäftsführenden Vorstände der Arbeitsgemeinschaften ist auf dem Parteitag der jeweiligen Ebene nach vorheriger Anmeldung Rederecht zu einzelnen Tagesordnungspunkten zu gewähren.
