Wir fordern die Ergänzung des § 622 BGB um eine Regelung, die sicherstellt, dass eine erneute Probezeit nach der Übernahme aus der Ausbildung in ein festes Arbeitsverhältnis im ausbildenden Betrieb nicht zulässig ist.
Bei der Anstellung eines Auszubildenden oder einer Auszubildenden, durchläuft ein Azubi bereits die vertraglich festgelegte Probezeit. Darüber hinaus hat sich ein Azubi über die Dauer seiner oder ihrer Ausbildung insofern bewiesen, als dass er bzw. sie für eine Übernahme in Frage gekommen ist, eine anschließende Probezeit, ist daher aus offensichtlichen Gründen unnötig.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)