Gerecht wäre es, wenn die Beiträge von allen Versicherten gleichermaßen in die gesetzliche Rentenversicherung fließen würden. In Folge dessen könnten auch die berufständischen Versorgungswerke abgeschafft werden. Die Abwahlmöglichkeit der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, während die Beiträge für das jeweilige Versorgungswerk verpflichtend sind, ist unsolidarisch.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage (Konsens)
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