Beratungslehrkräfte, die aufgrund ihrer Weiterbildung zur Koordinierung, Beratung und Diagnostik an die Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren abgeordnet wurden, sollen ab dem Schuljahr 2020/2021 zurück an die Schulen geholt werden, weil mittlerweile wieder an den Schulen in vollem Umfang geleistet werden und die externe Beratung somit überflüssig ist.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion, Senat (Konsens)
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Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022:
Die abgeordneten Lehrkräfte werden zur Aufrechterhaltung der Beratungs- und Betreuungsangebote der SIBUZE benötigt. In Anbetracht des gewachsenen Beratungs- und Betreuungsbedarfs aufgrund der Corona Pandemie sowie des Ukraine Krieges ist nicht geplant, die Lehrkräfte an Schulen zurück zu holen.
Überweisungs-PDF: