4. Umformulierung eines völlig unverständlichen Satzes in:
„Deutschland setzt sich für einen Ausbau der Kooperation mit Russland in Problem- und Konfliktfeldern ein, in denen sich die Russische Föderation weiterhin vertragstreu, völkerrechtskonform und konstruktiv verhält. Die in diesen Konfliktfeldern gewonnene Vertrauensgrundlage soll zur Regulierung anderer offener Konflikte genutzt werden, wie auch der Ukraine-Krise, um damit politische Voraussetzungen für einen schrittweisen Abbau der gegen Russland verhängten Sanktionen zu ermöglichen. Zum vollständigen Abbau der im Zuge der Ostukraine-Krise verhängten Sanktionen , ist die Umsetzung des Minsker Abkommens unabdingbar. …“
(vertagt vom LPT II/2015)