Ä-01 zum Antrag 02/I/2015

Status:
Annahme

Ersetze auf Seite 19 Zeile 54

„nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Personalvertretungsgesetz (PersVG) oder Landesschul- und Hochschulgesetzen.“ durch

„für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen.“

 

Begründung: Durch Nennung der Zielgruppen statt der Rechtsgrundlagen für Freistellungsansprüche werden sämtliche Vertretungen von ArbeitnehmerInnen adressiert, insbesondere auch die Mitarbeitervertretungen kirchlicher ArbeitgeberInnen.

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)