Nach Zeile 269 (S. 5) wird eingefügt:
Damit dies funktioniert und zu einer wirklichen Verbesserung der fachbezogenen Zusammenarbeit zwischen Senats- und Bezirksverwaltungen führt, benötigen die Bezirke auf der anderen Seite auch verlässliche Ansprechpartner auf der Senatsebene. Deshalb werden wir in geeigneter Form (Gesetz oder Verfassung) auch über die Legislaturperiode hinaus geltende Festlegungen hinsichtlich der Senatsressorts treffen. Die Strukturen der Bezirksverwaltungen und die der Senatsverwaltungen sollen zueinander passen und verstetigt werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)