In Zeile 167 statt 15 Minuten soll 60 Minuten eingesetzt werden.
„Um eine deutliche Abgrenzung zu taxiähnlichen Verkehren zu gewährleisten muss es, bei der Vermittlung der Mietwagen, eine Karenzzeit von mindestens
15 Minuten 60 Minuten von der Auftragsannahme bis zur Vermittlung bzw. Abfahrt zum Kunden der Fahrzeuge zwingend vorgeschrieben sein.“
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)