Antrag 53/II/2017 Fasst Euch ein Herz - Organspendepraxis verbessern

Status:
Ablehnung

Die Etablierung der Organtransplantation in den 1950er Jahren ist zweifellos ein Meilenstein in der Medizingeschichte und rettete bis heute ungezählten Menschen das Leben. Eine Reihe von Skandalen in der Zuweisung von Organen um das Jahr 2012 führte aber zu einem alarmierenden Einbruch der Spendenzahlen, der bis heute nicht überwunden ist. Um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen und insgesamt einen höheren Erfolg bei Organtransplantationen zu erreichen, sollen daher folgenden Maßnahmen beschlossen werden:

 

Forderung: Das Transplantationsgesetz soll dahingehend überarbeitet werden, dass alle in Deutschland verstorbenen Personen grundsätzlich als Organspender*innen gelten und diesen Status erst durch einen schriftlichen Widerspruch verlieren. Alle Staatsbürger*innen mit Wohnort in Deutschland müssen in regelmäßigen Abständen über die relevanten medizinischen und organisatorischen Aspekte der Organspende informiert sowie deutlich erkennbar auf die Möglichkeit zum Widerspruch hingewiesen werden.

 

Zu prüfen ist auch die Einführung einer separaten Information und Widerspruchsmöglichkeit für Personen, die sich nur kurzzeitig im Bundesgebiet. Vor jeder Organentnahme muss überprüft werden, ob zu Lebzeiten ein Widerspruch eingelegt wurde. Jede*r muss einen Widerspruch unkompliziert und kostenfrei erklären können. Die Widerspruchslösung wird gültig mit Eintritt in die Volljährigkeit. Bei potentiellen minderjährigen Organspender*innen sollen die nächsten Angehörigen dem mutmaßlichen Willen des oder der Minderjährigen entsprechend über eine Organspende entscheiden. Bei Personen, die wegen geistiger Behinderung, langfristiger Bewusstlosigkeit o. ä. zu keinem Zeitpunkt als Erwachsene Widerspruch einlegen konnten, entscheiden die Angehörigen über eine Organspende.

Empfehlung der Antragskommission:
Kein Votum der Antragskommission
Fassung der Antragskommission:

Anmerkung:

Der Ursprungsantrag „Antrag 71/II/2015 Fasst Euch ein Herz – Organspendepraxis verbessern“ wurde auf dem Landesparteitag am 20.05.2017 teilweise behandelt.

 

Verlauf

LPT II/2015:
Überwiesen an ASG

Stellungnahme ASG Berlin 2016: 

Für die ASG Berlin behandeln beide Anträge im Kern wichtige gesellschaftliche, aber zuallererst ethische Fragen, die nicht parteipolitisch zu diskutieren und zu beantworten sind. Eine politische Bewertung, und damit eine Empfehlung im Namen der Mitglieder der ASG Berlin, kann deshalb nicht vorgenommen werden

LPT III/2016: vertagt*

LPT I/2017: Zu diesem Abschnitt gab es kein Votum der Antragskommission. Der Landesparteitag 20.05.2017 hat die Beratung vertagt.

 

Abschnitt 1) Kein Votum der Antragskommission – Abschnitt 2): Annahme (K) – Abschnitt 3) Überweisung an ASG (K) – Abschnitt 4) Überweisung an ASG (K)

Beschluss: Beschluss des Parteitages: Ablehnung
Beschluss-PDF: