Im Sommer hat das Landesarbeitsgericht Berlin (LAG) der Klage einer Studentin stattgegeben, die im IT-Bereich der Humboldt Universität bis zu diesem Zeitpunkt nach dem Tarifvertrag der studentischen Beschäftigten TVStud bezahlt wurde. Durch das Urteil wurde der derzeitigen Beschäftigungspraxis an den Berliner Hochschulen rechtlich ein Ende gesetzt.
Wir fordern daher:
- Wir stehen an der Seite der betroffenen Studierenden und der betroffenen studentischen Personalräte und studentischen Tarifinitativen in Berlin und unterstützen die Bestrebungen in anderen Bundesländern wie Bremen und Hamburg, eigene Tarifinitiativen zu gründen.
- Geschädigte studentische Beschäftigte, deren Verträge ohne Weiterbeschäftigung, Aufstockung oder Wiedereinstellung ausgelaufen sind, müssen von den Berliner Hochschulen nach Möglichkeit unverzüglich wieder eingestellt werden – und dabei entsprechend ihrer ausgeführten Tätigkeit in den TV-L überführt werden.
- Das Präsidium der Humboldt-Universität erklärte die Absicht, Leiharbeitsfirmen zu engagieren, um die Einschränkungen durch die Tarifverträge TV-L und TVStud zu umgehen. Dieses Vorgehen lehnen wir strikt ab und fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, diese Form des Outsourcings und Lohndumpings zu verhindern. Der rot-rot-grüne Senat hat in Aussicht gestellt, Tarifflucht in öffentlichen Einrichtungen und Behörden zu unterbinden. Dieses Versprechen muss auch in Bezug auf die studentischen Hilfskräfte eingehalten werden!
- Die Betroffenen müssen entsprechend ihrer Tätigkeit entlohnt werden und in den richtigen Tarifvertrag eingruppiert werden!
- Der § 121 Abs. 2 BerlHG darf in seinem derzeitigen Sinn und Zweck nicht verändert werden!
- Wir sprechen uns zudem gegen die missbräuchliche Nutzung von Erprobungsklauseln an den Hochschulen aus. Mithilfe der Erprobungsklausel wären die Universitäten in der Lage, Entscheidungen umzusetzen, die gegen geltendes Recht verstoßen und ein weiteres Einfallstor für eine legale Tarifflucht darstellen.