Erweiterung um Kindererziehungszeiten um drei Jahre für alle Mütter und Väter und neue Regelung bei Arbeitslosigkeit
Zu den Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen auch Kindererziehungszeiten um drei Jahre für alle Mütter und Väter gelten. Bei Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit soll folgendes gelten: Während der Bezugszeit des Arbeitslosengeld I wird der Rentenbeitrag zu 100% des vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bestehenden Beschäftigungsverhältnisses aus Steuermitteln fortgezahlt, sodass auch in dieser Zeit Beitragsjahre entstehen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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