Antrag 210/II/2018 Plastikmüll

Status:
Annahme

Die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Senat Zielvereinbarungen mit dem Einzelhandel – insbesondere Supermarktketten und Drogerien – zwecks deutlicher Verringerung des Verpackungsmülls abschließt.

 

Die Zielvereinbarungen sollen folgende Inhalte haben:

  • eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren,
  • Erhöhung des Anteils von Mehrwegverpackungen,
  • für das Bezugsjahr eine Darstellung der Art und Menge Verpackungsmülls im Sortiment,
  • ein Zwischen- und ein Gesamtziel zur Reduzierung des Verpackungsmüllsaufkommens,
  • eine Darstellung von Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen,
  • eine Darstellung, wie die Umsetzung dieser Maßnahmen kontrolliert wird,
  • ein Verfahren zur Anpassung der Vereinbarung einschließlich der Ziele und Maßnahmen, wenn nach Vorlage des Zwischenberichts erkennbar wird, dass die Ziele mit den geplanten Maßnahmen entweder nicht oder frühzeitig erreicht werden, und
  • die Veröffentlichung der Umsetzung der Vereinbarungen bei Wahrung der schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Senat Zielvereinbarungen mit dem Einzelhandel – insbesondere Supermarktketten und Drogerien – zwecks deutlicher Verringerung des Verpackungsmülls abschließt.

 

Die Zielvereinbarungen sollen folgende Inhalte haben:

  • Erhöhung des Anteils von Mehrwegverpackungen,
  • für das Bezugsjahr eine Darstellung der Art und Menge Verpackungsmülls im Sortiment,
  • ein Zwischen- und ein Gesamtziel zur Reduzierung des Verpackungsmüllsaufkommens,
  • eine Darstellung von Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen,
  • eine Darstellung, wie die Umsetzung dieser Maßnahmen kontrolliert wird,
  • ein Verfahren zur Anpassung der Vereinbarung einschließlich der Ziele und Maßnahmen, wenn nach Vorlage des Zwischenberichts erkennbar wird, dass die Ziele mit den geplanten Maßnahmen entweder nicht oder frühzeitig erreicht werden, und
  • die Veröffentlichung der Umsetzung der Vereinbarungen bei Wahrung der schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.