Antrag 148/II/2018 Regulieren statt Kriminalisieren: Eine neue Cannabispolitik ist nötig!

Status:
Erledigt

Die auf Verboten und Kriminalisierung basierende aktuelle Cannabispolitik ist gescheitert. Einerseits wirkt sie nicht präventiv, andererseits geht sie an der Lebenswirklichkeit vorbei und stigmatisiert Verbraucherinnen und Verbraucher durch Kriminalisierung.

 

Mehrere Millionen Menschen in Deutschland konsumieren im Jahr mehr oder weniger häufig Cannabis.

 

Die Verfolgung von Konsumentinnen und Konsumenten bindet wichtige Ressourcen, die an anderer Stelle fehlen. Nutzen und Kosten stehen heute in keinem Verhältnis zueinander. Pro Jahr gibt es in Deutschland über 150.000 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Cannabis, die fast alle im konsumnahen Bereich geführt werden. Drei Viertel dieser Fälle werden letztlich eingestellt. Ein immenser Aufwand ohne Wirkung!  Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter sieht die bisherige Drogenpolitik als nicht zielführend an, ja als gescheitert. Eine repressive Cannabispolitik hält die Bevölkerung nicht vom Konsum ab, dafür aber unsere Polizei und Justiz von ihrer Arbeit. Ein Verbot führt nicht offensichtlich zwingend zu mehr Schutz, sondern kann genau den gegenteiligen Effekt haben und die gesundheitlichen Gefahren für die betroffenen Menschen sogar erhöhen.

 

Letztlich zeigen die Kriminalstatistiken auch, dass ein Cannabis-Verbot weder das Angebot verringert, noch die Nachfrage senkt. Konsumenten sind derzeit dem unkontrollierten Schwarzmarkt ausgeliefert. Von diesem profitieren dubiose Schwarzhändler*innen, die zudem den Stoff auf Kosten der Gesundheit ihrer Kund*innen mit Blei oder Kleber strecken. Die derzeitige Verdrängung von Cannabiskonsumentinnen und – konsumenten in die Illegalität befördert den Kontakt zu kriminellen DealerInnen und erhöht das Risiko mit harten Drogen in Berührung zu kommen. Auch deshalb brauchen wir für Marihuana seriöse Abgabeorte mit seriöser Beratung, wie beispielsweise in Apotheken oder anderweitigen lizensiert Abgabestellen. Eine so regulierte Legalisierung würde dem Schwarzmarkt die Grundlage entziehen und gleichzeitig mehr Verbraucher*innenschutz bieten.

 

Ein weiterer Punkt, der für die „regulierte Legalisierung“ spricht, sind die positiven Effekte für die Gesundheitspolitik und Präventionsarbeit. Solange Marihuana rauchen verboten ist, kommen wir viel schwerer an die Betroffenen heran. Dies gilt insbesondere für die stark gefährdete Gruppe der Jugendlichen, denn gerade in diesem Alter kann der Cannabiskonsum die Gehirnentwicklung negativ beeinflussen. Und das muss dringend in den Schulen stärker thematisiert werden.

 

Mit den durch die Einrichtung von Modellprojekten freigewordenen Mitteln sollen nicht nur Präventions- und Interventionsprojekte gefördert und ausgebaut werden. Für ebenso wichtig halten wir es, dass auch das bestehende Suchthilfesystem ausgebaut wird und die nun bessere Erreichbarkeit von Suchterkrankten so genutzt wird.

 

Natürlich soll es auch zukünftig ein uneingeschränktes Abgabeverbot für Cannabis an Kinder und Jugendliche geben. Das ist bei Alkohol und Tabak – völlig zurecht – ja nicht anders. Zudem muss der Jugendschutz gestärkt werden. Auch muss ein Mindestabstand von Cannabisgeschäften zu Schulen, Kitas und Jugendhilfeeinrichtungen sichergestellt werden. Aber die Stigmatisierung von Marihuana hat noch keinem suchtgefährdeten Jugendlichen weitergeholfen und wird dies auch in Zukunft nicht tun. Stattdessen verhindert das Verbot den Zugang von Jugendlichen zur Prävention, was Pädagog*innen immer wieder beklagen. Die Fachstellen für Suchtprävention kritisieren zurecht, dass die vorherrschende Rechtslage das Erreichen ihrer Zielgruppen erschwert. Es ist für uns daher ein Gebot des gesunden Menschenverstandes, in Suchtfragen nicht die Strafe, sondern die Fürsorgepflicht in den Mittelpunkt der Politik zu stellen.

 

In Berlin wollen wir die Einführung der kontrollierten Abgabe von kontrolliert angebautem Marihuana. Vielleicht vergleichbar den staatlichen Alkoholgeschäften in Norwegen. Um dies umzusetzen, arbeiten wir in Berlin mit der rot-rot-grünen Koalition an einem Modellprojekt für die kontrollierte Abgabe an Erwachsene im Rahmen eines wissenschaftlichen Modellprojekts. Bestehende Werbeverbote werden wir dabei erhalten.

 

Allerdings zeigen die bisherigen Erfahrungen aus anderen Kommunen und Bundesländern dass das geplante Modellprojekt ohne eine umfassende Reform des Bundesrechts nicht einfach umsetzbar sein wird: Alle bisherigen Anträge sind seitens der derzeit für die Genehmigung zuständige Bundesamt abgelehnt worden, natürlich werden wir in Berlin dennoch einen neuen Antrag erarbeiten und vorlegen. Zur Stärkung der Rechtsicherheit wollen wir erreichen, dass sich das Land Berlin im Bundesrat und auf allen politischen Ebenen sich aktiv erneut dafür einsetzt als Sofortmaßnahme der neuen Bundesregierung eine Änderung des Bundesrechts insofern durchzuführen, dass die Entscheidung über die Genehmigung regionaler wissenschaftlich begleitete Modellprojekte auf Landesebene übertragen wird.

 

Die SPD-Mandatsträger*innen auf Bundesebene sowie SPD-Bundesparteitagsdelegierten werden aufgefordert, auf Bundesebene zu beschließen, dass

  • national wie international die rechtlichen Grundlagen für eine staatlich kontrollierte Produktion und Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene und deren legalen Besitz zu schaffen, die den Anforderungen des Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutzes in Bezug auf Produktion und Vertrieb Rechnung trägt; Der Berliner Senat wird im Bundesrat gemeinsam mit anderen Ländern erneut einen Antrag einbringen, das Betäubungsmittelgesetz entsprechend ändert.
  • auf eine ausreichende finanzielle/personelle Ausstattung von Drogenpräventions- und Interventionsprojekten (insbesondere im Jugendbereich) hinzuwirken und entsprechende Maßnahme zu intensivieren; Dazu sollen u.a. die finanziellen Mittel verwendet werden, die durch eine wegfallende Verfolgung von Konsumentinnen und Konsumenten frei werden.
  • in einem Zwischenschritt durch eine sofortige Änderung der entsprechenden bundesrechtlichen Grundlagen unmittelbar den Bundesländern das Recht zu geben, auf Landesebene über Durchführung und Zulassung wissenschaftlicher Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis an erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten in z.B. besonders qualifizierten Fachgeschäften mit Beratung zu ermöglichen bzw. die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung eines wissenschaftlichen Forschungsprojektes nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz wesentlich zu vereinfachen, um wissenschaftliche Modellprojekte auf Landesebene in der Regel zu ermöglichen.
  • Innerhalb der Modellprojekte muss eine Besteuerung ähnlich der Alkohol- und Tabaksteuer angestrebt werden, bestehende Werbeverbote bleiben bestehen, wodurch der Jugendschutz und die Prävention gestärkt werden.
  • Sobald die Modellprojekte geplant und umgesetzt werden, sollen die Landesregierungen einen Erfahrungsausaustausch der jeweiligen regionalen, nationalen und auch internationalen Projekte bzw. Modellprojekte gewährleisten.
  • Um die Gleichbehandlung legaler Drogen wie dann Cannabis, Alkohol und Tabak zu gewährleisten soll außerdem ein realistischer Grenzwert für die Konzentration von THC im Blut festgelegt werden unter dem das Fahren eines Kraftfahrzeugs wie bei Alkohol straffrei möglich ist. ALs Beispiel kann die Schweiz dienen, wo der Grenzwert bei drei Nanogramm THC pro Milliliter Blut liegt. Hierzu muss die StVG entsprechend geändert werden.
  • Analog zur Alkoholproduktionsregulierung soll der private Anbau zum Eigenbedarf zugelassen werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 147/II/2018 (Konsens)