Wir fordern, dass innerhalb des S-Bahnrings möglichst flächendeckend und darüber hinaus in allen Gebieten, welche die Voraussetzungen dafür erfüllen, soziale Erhaltungssatzungen nach § 172, Absatz 1, Satz 1, Nr. 2 BauGB (Milieuschutz) aufgestellt werden.
Dazu fordern wir die Bezirke ferner auch auf, das notwendige und ggf. fehlende Personal entsprechend auszubilden bzw. neu einzustellen. Berlin wird weiterhin wachsen – aber es soll sozial verträglich wachsen.“
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme Ersetzungsantrag 91/II/2017 (Kein Konsens)