Folgende Maßnahmen sind umzusetzen:
- Das Rentenniveau vor Steuern liegt in 2017 bei rd. 48%. Dieses Niveau muss auf mindestens 50% wieder angehoben werde. Künftig muss ein annähernd lebensstandardsicherndes Niveau, und nicht die Beitragssatzstabilität Maßstab einer verantwortungsvollen Alterssicherungspolitik sein.
- Sozial ungesicherte Jobs müssen abgeschafft werden. Der beste Schutz vor Altersarmut ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei angemessenen Entgelten.
- Um Armut zu vermeiden, muss der Mindestlohn regelmäßig und ausreichend angehoben werden.
- Lebensrisiken, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung, die während des Erwerbslebens auftreten können, müssen in der Rente systemgerecht abgesichert werden. Das ist Teil des sozialen Ausgleichs und Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb muss eine angemessene rentenrechtliche Absicherung von Zeiten des Alg II-Bezugs wieder eingeführt und die Zwangsabschläge in der Erwerbsminderungsrente gestrichen werden. Menschen mit einer befristeten Erwerbsminderungsrente müssen Anspruch auf Grundsicherung haben.
- Wer ein Erwerbsleben lang arbeitet, muss eine Rente oberhalb der Grundsicherung erhalten. Der Vorschlag von Andrea Nahles vom 24.11.16 einer gesetzlichen Solidarrente mit einem 10-igen Aufschlag zur gesetzlichen Rente bemessen am regionalen Grundsicherungsbedarf ist weiterzuentwickeln und umzusetzen.
- Die Tarifbindung ist zu stärken und zu verbessern.
- Die Finanzierung der „Mütterrente“ aus Beitragsmittel war und ist ein ordnungspolitischer Fehler. Wir fordern eine vollständige Finanzierung der mit dem Rentenpaket erweiterten Kindererziehungsleistungen aus dem Bundeshaushalt und die Anerkennung der Kinderziehung für vor und nach 1992 geborene Kinder in der Rente vollständig anzugleichen. Ab 2018 muss Kindererziehung in Ost und West für die Rente gleich viel wert sein.
- Künftig muss die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben aus Steuermittel erfolgen.
- Es ist alles zu unterlassen, das Renteneintrittsalter weiter anzuheben.
- Die Verschlechterungen der rentenrechtlichen Anerkennung von Ausbildungs- und Studienzeiten sind zurückzunehmen.
- Die rentenrechtliche Bewertung von Pflegezeiten muss deutlich verbessert werden. Ab 2018 muss die schlechtere rentenrechtliche Bewertung in den neuen Bundesländern abgeschafft werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)