Antrag 82/III/2016 Ämtertrennung zwischen Senat und Abgeordnetenhaus

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des nächsten Senats werden aufgefordert, ein etwaiges Abgeordnetenhausmandat unverzüglich nach Antritt ihres Amtes als Senator(in) niederzulegen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Kein Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD-Fraktion wird aufgefordert, eine Verfassungsänderung zur Trennung von Senatorenamt und Abgeordnetenhausmandat, unter Berücksichtigung der in Hansestadt Hamburg gefundenden Regelung, anzustreben.

Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:   Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin sieht grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken. Die Regelung in der Freien und Hansestadt Hamburg sieht vor, dass das Abgeordnetenmandat der Senatorinnen und Senatoren während ihrer Amtszeit ruht. In der Zwischenzeit nimmt jemand anderes dieses Mandat ein. Damit wird faktisch eine Klasse von Abgeordneten geschaffen, deren Mandat davon abhängt, das das jeweilige Senatsmitglied sein Amt behält. Das verstößt gegen den Grundsatz der Gleichheit des Mandats, der für die parlamentarische Demokratie eine große Bedeutung hat. Außerdem ist kaum zu erwarten, dass eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter, der beim Rücktritt einer Senatorin oder eines Senators das Mandat verlieren würde, die Kontrollrechte des Parlaments gegenüber der Exekutive stärken würde.