Die Einführung einer landesweiten und einer bundesweiten amtlichen Wohnungslosenstatistik, angelehnt an die lediglich durch Nordrhein-Westfalen bisher eingeführte statistische Erhebung zur Wohnungslosigkeit. Die so erhobenen Daten könnten zum Wohn- und Mietenbericht oder Armuts- und Reichtumsbericht einfließen. Mit den bundes- und landesweiten Statistiken ließen sich eine zielgenaue Handlungsnotwendigkeit definieren.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Koalitionsvertrag (Konsens)