Antrag 71/I/2016 Maghreb Staaten Marokko, Algerien und Tunesien keine "sicheren Herkunftsstaaten"

Status:
Annahme

Ersetzungsantrag zu den Anträgen 36/I/2016, 37/I/2016, 38/I/2016, 45/I/2016

 

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bekräftigen unsere Auffassung, dass auch die sog. Maghreb Staaten Marokko, Algerien und Tunesien keine „sicheren Herkunftsstaaten“ zur Zeit darstellen.

 

Wir fordern daher kurzfristig, dass die Anerkennung von Verfolgungen auf Grund von Geschlecht, politischen Überzeugungen, religiösen Ansichten, der individuell gewollten Lebensweise (z. B. Trans, Inter) sowie sexueller Orientierungen nicht abgelehnt werden darf, weil die Verfolgung in einem sog. „sicheren Herkunftsland“ erfolgte.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Anträge

 

  • 36/I/2016 (Antragsbuch Teil 2, Seite 79)
  • 37/I/2016 (Antragsbuch Teil 2, Seite 80)
  • 38/I/2016 (Antragsbuch Teil 2, Seite 81)
  • 45/I/2016 (Antragsbuch Teil 2, Seite 90)

 

wären bei Annahme dieses Antrages erledigt.

Stellungnahme(n):
Beschluss des ordentlichen Bundesparteitages 2017: Überwiesen an SPD-Parteivorstand zur Aufnahme in den Arbeitsprogrammprozess #SPDerneuern)