Antrag 41/I/2016 Verbesserung des Gewaltschutzes in Flüchtlingsunterkünften

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, den Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern.

 

Es ist dringend notwendig, dass in Deutschland die EU-Aufnahmerichtlinie umgesetzt wird. Dazu liegen Untersuchungen und Empfehlungen für Maßnahmen vor, die die Verpflichtung aus Artikel 18 Abs. 4 der EU-Aufnahme­richtlinie, geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle Belästigungen und Übergriffe zu verhindern, umsetzen. Bauliche Maßnahmen wie abschließbare und getrennte sanitäre Anlagen, abschließbare Zimmer, Schutzräume für besonders gefährdete Personen (z. B. Frauen, Kinder, Homosexuelle, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle, Religiöse Minderheiten) in den Unterkünften sollten Standard sein. Darüber hinaus werden die Benennung von Ansprechpersonen und ein Notfallplan für den Verdachtsfall empfohlen.

 

Konkret fordern wir, dass nach § 44 Absatz 3 Asylgesetz folgende Absätze eingefügt werden:

 

(4) Bei der Unterbringung Asylbegehrender nach Absatz 1 berücksichtigen die Träger von Aufnahmeeinrichtungen geschlechts- und altersspezifische Aspekte sowie die Situation von schutzbedürftigen Personen. Sie treffen geeignete Maßnahmen, damit Übergriffe und geschlechtsbezogene Gewalt einschließlich sexueller Übergriffe und Grenzverletzungen in den Aufnahmeeinrichtungen verhindert werden.

 

(5) Die Träger von Aufnahmeeinrichtungen sollen nur Personal einsetzen, das für ihren jeweiligen Einsatzbereich angemessen geschult ist.

 

(6) Die Länder sollen Qualitätskriterien für geeignete Maßnahmen nach Absatz 4 Satz 2 bestimmen. Sie treffen geeignete Maßnahmen zur Kontrolle, dass die Träger von Aufnahmeeinrichtungen ihrer Pflicht nach den Absätzen 4 bis 6 nachkommen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Beschluss des ordentlichen Bundesparteitages 2017: Überwiesen als Material an SPD-Bundestagsfraktion   Stellungnahme Landesgruppe der Berliner SPD - Bundestagsabgeordneten Bisher keine Fraktionsbefassung, da das Bundesministerium für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend (BMFSFJ) umfangreiche Regelungen zum Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften erlassen hat. Beispielhaft seien die 75 Koordinationsstellen für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften sowie die vom Bundesfamilienministerium gemeinsam mit UNICEF ins Leben gerufene Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ erwähnt. In dieser sind u.a. die Mindeststandards in den Einrichtungen, besonderer Schutz gegen geschlechtsbezogene und sexualisierte Gewalt sowie die Schulung und Sensibilisierung des Personals geregelt. In Berlin wurde im Rahmen der Bundesinitiative gemeinsam mit der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ein Rahmenkonzept zum Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften, insbesondere für geflüchtete Frauen, Kinder und andere besondere schutzbedürftige Personen entwickelt. Ein wesentlicher Baustein ist die Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeiter*innen in Flüchtlingseinrichtungen zu den Themen sexualisierte, geschlechtsbezogene Gewalt und bei der Entwicklung und Implementierung von Präventionsmaßnahmen und Gewaltschutzkonzepten.     Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:  Hierzu Drs 18/0632 Koalitionsantrag „Hohe Qualitätsstandards bei der Unterbringung von Geflüchteten sicherstellen“, der Antrag wurde vom Plenum an den Ausschuss Integration, Arbeit und Soziales zur Weiterberatung überwiesen. Beratung mit Anhörung dort erfolgt, abschließende Beschlussfassung steht noch aus.