§ 4 der Wahlordnung – Verfahren bei Kandidatenaufstellungen – soll dahingehend erweitert werden, dass bei den Bezirkswahlvorschlägen zu den Bezirksverordnetenversammlungen mindestens jeder vierte Platz mit einer/einem Kandidaten im Alter 60plus besetzt wird.
Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)