Antrag 77/II/2025 Teure Schuldenfalle stoppen – Dispozinsen gesetzlich begrenzen

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD setzt sich für eine wirksame gesetzliche Begrenzung von Dispositions- und Überziehungszinsen ein.

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, der Bundestagsfraktion sowie in den entsprechenden Gremien werden erbeten, folgende Regelung umzusetzen:

  1. Dispositions- und Überziehungszinsen sind allgemein und einheitlich auf maximal 2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB gesetzlich zu begrenzen.
  2. Kreditinstitute sind verpflichtet, Kund:innen bei dauerhafter Inanspruchnahme von Dispokrediten auf günstigere Alternativen hinzuweisen und entsprechende Umschuldungen aktiv anzubieten.
  3. Automatisierte Kündigungen von Dispokrediten ohne individuelle Prüfung und Beratung sind unzulässig.  
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der Bundesparteitag möge beschließen:

 

Die SPD setzt sich für eine wirksame gesetzliche Begrenzung von Dispositions- und Überziehungszinsen ein.

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, der Bundestagsfraktion sowie in den entsprechenden Gremien werden erbeten, folgende Regelung umzusetzen:

  1. Dispositions- und Überziehungszinsen sind allgemein und einheitlich auf maximal 2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB gesetzlich zu begrenzen.
  2. Kreditinstitute sind verpflichtet, Kund:innen bei dauerhafter Inanspruchnahme von Dispokrediten auf günstigere Alternativen hinzuweisen und entsprechende Umschuldungen aktiv anzubieten.
  3. Automatisierte Kündigungen von Dispokrediten ohne individuelle Prüfung und Beratung sind unzulässig.  
Beschluss: Annahme mit Änderungen
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: