Antrag 103/II/2025 Aufnahme von sexueller Belästigung im öffentlichen Raum als Straftatbestand

Status:
Annahme

Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus, im Berliner Senat und in der Bundesregierung werden aufgefordert, die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zu unterstützen, das Sexualstrafrecht in Deutschland zu modernisieren.

 

Konkret soll nicht-körperliche sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, einschließlich digitaler Räume (sog. Catcalling) als eigener Straftatbestand erfasst werden. Dies umfasst insbesondere verbale, nonverbale oder gestische sexuelle Belästigungen wie Nachpfeifen, anzügliche Zurufe, aufdringliches Hinterherlaufen oder aufdringliches Verhalten im digitalen Raum. Diese Handlungen sollen ausdrücklich als eigener Straftatbestand erfasst werden. Sanktionen sollen abgestuft ausgestaltet sein: von empfindlichen Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen bei wiederholter oder besonders schwerwiegender Belästigung.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus, im Berliner Senat und in der Bundesregierung werden aufgefordert, die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zu unterstützen, das Sexualstrafrecht in Deutschland zu modernisieren.

 

Konkret soll nicht-körperliche sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, einschließlich digitaler Räume (sog. Catcalling) als eigener Straftatbestand erfasst werden. Dies umfasst insbesondere verbale, nonverbale oder gestische sexuelle Belästigungen wie Nachpfeifen, anzügliche Zurufe, aufdringliches Hinterherlaufen oder aufdringliches Verhalten im digitalen Raum. Diese Handlungen sollen ausdrücklich als eigener Straftatbestand erfasst werden. Sanktionen sollen abgestuft ausgestaltet sein: von empfindlichen Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen bei wiederholter oder besonders schwerwiegender Belästigung.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2026:
SenInnSport

Stellungnahme des Senat-SenInnSports 2026:
Das Bundesjustizministerium plant für 2026, einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Catcalling vorzulegen.

Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Siehe Antrag 189/I/2024 Die SPD-Fraktion unterstützt den Antrag und möchte, dass die „gezielte, erhebliche, mündliche sexuelle Belästigung“ künftig strafbar ist. Das unterstützt auch die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Bisher blockieren CDU und CSU.
Überweisungs-PDF: