Antrag 41/II/2025 Privatsphäre schützen, Brandschutz sichern: Opt-in bei sogenannten Spionage-Rauchwarnmeldern

Status:
Annahme

Die SPD-Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus von Berlin, im SPD-Landes- und Bundesvorstand sowie im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass

 

  1. Mieter*innen dem Einbau von Rauchwarnmeldern mit Funktechnik zur Datenübertragung zustimmen müssen. Vermieter*innen müssen in diesen Fällen gleichwertige Rauchwarnmelder ohne Funkfunktion bereitstellen, die den gesetzlichen Brandschutzanforderungen entsprechen. Dies muss ohne zusätzliche Kosten für die Mieter*innen geschehen.
  2. Vermieter*innen verpflichtet werden, die betroffenen Mieter*innen vor Installation umfassend und in verständlicher Form über die im Gerät verbaute Funktechnik zur Datenübertragung aufzuklären, insbesondere darüber, welche Daten übermittelt werden, welche Widerspruchsmöglichkeiten bestehen und wie die übertragenen Daten eingesehen werden können. Dabei ist klarzustellen, dass es sich um personenbezogene Daten handelt, da diese der jeweiligen Wohneinheit zugeordnet werden können, sodass sämtliche Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung gelten.
  3. Rauchwarnmelder mit Funktechnik zur Datenübertragung in den Beständen der Berliner Landeswohnungsunternehmen nicht eingesetzt werden dürfen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Beschluss-PDF:
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