Antrag 59/II/2025 Häusliche Gewalt verhindern: Standardisierte und wissenschaftlich validierte Instrumente zur Risikoeinschätzung

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in enger Zusammenarbeit zwischen Polizei und Behörden mit Trägern von Beratungsstellen und Schutzunterkünften evidenzbasierte und wissenschaftlich validierter Instrumente zur Risikoeinschätzung eingesetzt und/oder entwickelt werden, um eine verlässliche und präzise Einschätzung von Risiken – insbesondere durch Polizei und Justiz – bei Fällen von häuslicher Gewalt zu ermöglichen.

 

Der Einsatz solcher Instrumente ist gemäß Artikel 51 der Istanbul-Konvention sowie Artikel 16 und 17 der EU-Gewaltschutzrichtlinie durch die zuständigen Behörden und Institutionen verpflichtend vorgesehen.

 

Mit wissenschaftlicher Begleitung soll überprüft werden, ob und in welcher Form Instrumente Anwendung finden sollten, die:

  • auf geografisch relevanten Stichproben basieren und
  • wissenschaftlich validiert wurden, das heißt: anhand aktueller Daten überprüft, wie zuverlässig und genau (Trefferrate) sie Risiken vorhersagen.

 

Ziel ist es, sicherzustellen, dass Risikobewertungen nicht auf subjektiven Einschätzungen beruhen, sondern auf verlässlichen, empirisch fundierten Kriterien. Dadurch können Gefährdungspotenziale und Unterstützungsbedarfe frühzeitig erkannt sowie angemessene Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: