Der Berliner Senat sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Ressourcen für die seit März 2025 bestehende Mietpreisprüfstelle zu erweitern und zu stärken. Ziel ist es, eine zeitnahe Prüfung sämtlicher eingehender Fälle zu gewährleisten.
Dazu gehört insbesondere:
- der Mietpreisprüfstelle die notwendigen IT-Ressourcen wie Fallmanagementsysteme, Datenauswertung und Schnittstellen zu Bezirksämtern und zum Mietspiegel bereitzustellen, um Wiederholungstäter*innen schnell zu identifizieren,
- gemeinsam mit der Justiz und den Bezirken ein standardisiertes Sanktions- und Verweisverfahren zu etablieren, das auch Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG und Mietwucher nach § 291 StGB umfasst,
- quartalsweise Transparenzberichte zu veröffentlichen, in denen Anzahl der Prüfungen, festgestellte Verstöße, Wucher-Verdachtsfälle, eingeleitete Verfahren sowie durchschnittliche Abweichungen von der ortsüblichen Vergleichsmiete aufgeführt werden,
- die Prüfstelle in einer mehrsprachigen Informationskampagne für alle Bevölkerungsgruppen erreichbar zu machen und die Beratungszeiten auszuweiten.
Der Berliner Senat sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Ressourcen für die seit März 2025 bestehende Mietpreisprüfstelle zu erweitern und zu stärken. Ziel ist es, eine zeitnahe Prüfung sämtlicher eingehender Fälle zu gewährleisten.
Dazu gehört insbesondere:
- der Mietpreisprüfstelle die notwendigen IT-Ressourcen wie Fallmanagementsysteme, Datenauswertung und Schnittstellen zu Bezirksämtern und zum Mietspiegel bereitzustellen, um Wiederholungstäter*innen schnell zu identifizieren,
- gemeinsam mit der Justiz und den Bezirken ein standardisiertes Sanktions- und Verweisverfahren zu etablieren, das auch Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG und Mietwucher nach § 291 StGB umfasst,
- regelmäßige Transparenzberichte zu veröffentlichen, in denen Anzahl der Prüfungen, festgestellte Verstöße, Wucher-Verdachtsfälle, eingeleitete Verfahren sowie durchschnittliche Abweichungen von der ortsüblichen Vergleichsmiete aufgeführt werden,
- die Prüfstelle in einer mehrsprachigen Informationskampagne für alle Bevölkerungsgruppen erreichbar zu machen und die Beratungszeiten auszuweiten.
Der Berliner Senat sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Ressourcen für die seit März 2025 bestehende Mietpreisprüfstelle zu erweitern und zu stärken. Ziel ist es, eine zeitnahe Prüfung sämtlicher eingehender Fälle zu gewährleisten.
Dazu gehört insbesondere:
- der Mietpreisprüfstelle die notwendigen IT-Ressourcen wie Fallmanagementsysteme, Datenauswertung und Schnittstellen zu Bezirksämtern und zum Mietspiegel bereitzustellen, um Wiederholungstäter*innen schnell zu identifizieren,
- gemeinsam mit der Justiz und den Bezirken ein standardisiertes Sanktions- und Verweisverfahren zu etablieren, das auch Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG und Mietwucher nach § 291 StGB umfasst,
- regelmäßige Transparenzberichte zu veröffentlichen, in denen Anzahl der Prüfungen, festgestellte Verstöße, Wucher-Verdachtsfälle, eingeleitete Verfahren sowie durchschnittliche Abweichungen von der ortsüblichen Vergleichsmiete aufgeführt werden,
- die Prüfstelle in einer mehrsprachigen Informationskampagne für alle Bevölkerungsgruppen erreichbar zu machen und die Beratungszeiten auszuweiten.
