Antrag 123/II/2025 Verwaltungsreform weiterdenken — Verwaltung stärken, Klimawende sozial gestalten

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses dazu auf, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Berliner Senats- und Bezirksverwaltungen sowie die landeseigenen Unternehmen zu befähigen, die gesetzlich festgeschriebenen Maßnahmen zur Klimawende zügig und effizient zu operationalisieren.

 

Konkrete Forderungen

  1. Zentrale Beschaffung – landesweite Vergabebündel für klimagerechte Beschaffung
    • Aufbau einer zentralen Beschaffungsstelle des Landes und der Bezirke (Sammelbestellverfahren / Landesbeschaffungsstelle) für alle Senatsverwaltungen und Bezirke für den Einkauf von klimawirksamen Gütern und klimasensitiven Dienstleistungen (kann und sollte auch auf andere Güter und Dienstleistungen erweitert werden).
    • Einführung verbindlicher Nachhaltigkeits- und CO₂-Kriterien in allen Vergabeverfahren (Lebenszyklusbetrachtung, Sozialkriterien, faire Arbeitsbedingungen, globale Nachhaltigkeitsziele (SDGs)).
  2. Mehr Autonomie für Bezirke bei Zielen, mehr Verantwortung für Umsetzung
    • Einführung eines Rahmens für klimarelevante Zielvorgaben auf Landesebene (z. B. Emissionsrahmen, Flächenziele für Grün/Versickerung, Mobilitätsziele), innerhalb dessen die Bezirke eigenverantwortliche, auf lokale Verhältnisse zugeschnittene Maßnahmen planen und priorisieren, da die Bezirke teils stark unterschiedlichen Herausforderungen gegenüberstehen.
    • Bereitstellung eines flexiblen Klimafonds auf Landesebene mit einer klaren Komponente für benachteiligte und stark versiegelte Bezirke (soziale Ausgleichsregelungen).
    • Vergabe von Fördermitteln entbürokratisieren, beschleunigen und sicherstellen, dass Geld von der Landes- an die Bezirksebene ohne die Beteiligung externer und teurer Dienstleister (wie etwa bei BENE 2) weitergegeben wird.
  3. Organisation: Lösungen vor Prozesse — Fehlerkultur und Delegation
    • Kulturelle Neuausrichtung hin zu einer Fehlertoleranz, die Pilotieren, Experimentieren und schnelles Lernen für Verwaltungsmitarbeitende ermöglicht.
    • Führungskräfteverantwortung: Führungskräfte werden verpflichtet, für innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu sorgen, die Teams Fehler machen und daraus lernen zu lassen (Führungskräfte-Trainings, Schutz bei berechtigten Versuchen, keine pauschalen Sanktionen).
    • Delegation von Entscheidungsbefugnissen an Mitarbeitende und Projektteams unter klaren Verantwortlichkeitsregeln.
  4. Arbeitsformen: flexibles Arbeiten zur Stärkung der Attraktivität und Handlungsfähigkeit
    • Ausbau von Homeoffice-Angeboten und mobilem Arbeiten, Ergebnisorientierung statt Präsenzkultur.
    • Investitionen in digitale Arbeits- und Kollaborationstools und strukturierte Fortbildungsprogramme.
  5. Aufbrechen von Silos – bereichsübergreifende Teams und Reallabor-Ansätze
    • Einrichtung fachübergreifender Projektteams (z. B. Klimaanpassung, Mobilität, Stadtgrün), die ressortübergreifend befugt sind, Maßnahmen zu planen und umzusetzen.
    • Ausbau von Reallaboren/Experimentierparzellen in Bezirken in Kooperation mit Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft.
  6. Verbindliche Beteiligung der Zivilgesellschaft
    • Einführung verbindlicher Beteiligungsstandards für klimagerechte Projekte (inkl. frühzeitige Information, Community Benefit Agreements, Beteiligungsbudgets).
    • Stärkung von Nachbarschaftsaktivitiäten und Unterstützung lokaler Initiativen, insbesondere in sozial benachteiligten Gebieten.
  7. Paris als Vorbild nutzen – Benchmarking und Übernahme erfolgreicher Maßnahmen
    • Analyse und Übernahme praxistauglicher Maßnahmen aus Paris (z. B. großflächige Verkehrsberuhigung, Schaffung von Grünachsen, Ausweitung des Radnetzes, wassersensible Stadtplanung), angepasst an Berliner Rahmenbedingungen und soziale Anforderungen.
    • Einrichtung eines „Stadtvergleichs Klima & Mobilität“ mit jährlichem Bericht.
  8. Gesetzliche Verankerung
    • Das neue Landesorganisationsgesetz (LOG) und begleitende Erlasse müssen:
      • die zentrale Beschaffungskompetenz des Landes für bestimmte Leistungsbereiche rechtssicher verankern;
      • die Pflicht zur Berücksichtigung klimapolitischer Ziele in Verwaltungsentscheidungen festschreiben;
      • die Mitwirkung der Bezirke bei der Zieldefinition und deren Gestaltungsfreiheit sichern.
  9. Ressourcen, Personal und Controlling
    • Sofortiger Aufbau einer ressortübergreifenden Personaloffensive für Klimaschutz- und anpassungsaufgaben (Klimateams in Bezirken, Personal für zentrale Beschaffung (kann ggf. aus dem bestehenden Personal der Senatsverwaltungen und Bezirke zusammengezogen werden), Projektmanager für Reallabore).
    • Einführung eines klaren Controllingsystems mit Kennzahlen für Umsetzung, Wirkung und sozialer Verträglichkeit.
  10. Monitoring, Evaluation und Transparenz
    • Jährlicher Bericht des Senats an das Abgeordnetenhaus zur Verwaltungsreform, mit besonderem Augenmerk auf Klimawende, sozialer Wirkung und Verwaltungsleistung.
    • Offene Datenplattform mit Umsetzungsstand, Budgets, CO₂-Einsparungen und Beteiligungsprozessen (siehe hierzu das Klimadashboard, welches Friedrichshain-Kreuzberg in Zusammenarbeit mit dem CityLab erstellt hat).

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses dazu auf, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Berliner Senats- und Bezirksverwaltungen sowie die landeseigenen Unternehmen zu befähigen, die gesetzlich festgeschriebenen Maßnahmen zur Klimawende zügig und effizient zu operationalisieren.

 

Konkrete Forderungen

  1. Zentrale Beschaffung – landesweite Vergabebündel für klimagerechte Beschaffung
    • Aufbau einer zentralen Beschaffungsstelle des Landes und der Bezirke (Sammelbestellverfahren / Landesbeschaffungsstelle) für alle Senatsverwaltungen und Bezirke für den Einkauf von klimawirksamen Gütern und klimasensitiven Dienstleistungen (kann und sollte auch auf andere Güter und Dienstleistungen erweitert werden).
    • Einführung verbindlicher Nachhaltigkeits- und CO₂-Kriterien in allen Vergabeverfahren (Lebenszyklusbetrachtung, Sozialkriterien, faire Arbeitsbedingungen, globale Nachhaltigkeitsziele (SDGs)).
  2. Mehr Autonomie für Bezirke bei Zielen, mehr Verantwortung für Umsetzung
    • Einführung eines Rahmens für klimarelevante Zielvorgaben auf Landesebene (z. B. Emissionsrahmen, Flächenziele für Grün/Versickerung, Mobilitätsziele), innerhalb dessen die Bezirke eigenverantwortliche, auf lokale Verhältnisse zugeschnittene Maßnahmen planen und priorisieren, da die Bezirke teils stark unterschiedlichen Herausforderungen gegenüberstehen.
    • Bereitstellung eines flexiblen Klimafonds auf Landesebene mit einer klaren Komponente für benachteiligte und stark versiegelte Bezirke (soziale Ausgleichsregelungen).
    • Vergabe von Fördermitteln entbürokratisieren, beschleunigen und sicherstellen, dass Geld von der Landes- an die Bezirksebene ohne die Beteiligung externer und teurer Dienstleister (wie etwa bei BENE 2) weitergegeben wird.
  3. Organisation: Lösungen vor Prozesse — Fehlerkultur und Delegation
    • Kulturelle Neuausrichtung hin zu einer Fehlertoleranz, die Pilotieren, Experimentieren und schnelles Lernen für Verwaltungsmitarbeitende ermöglicht.
    • Führungskräfteverantwortung: Führungskräfte werden verpflichtet, für innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu sorgen, die Teams Fehler machen und daraus lernen zu lassen (Führungskräfte-Trainings, Schutz bei berechtigten Versuchen, keine pauschalen Sanktionen).
    • Delegation von Entscheidungsbefugnissen an Mitarbeitende und Projektteams unter klaren Verantwortlichkeitsregeln.
  4. Arbeitsformen: flexibles Arbeiten zur Stärkung der Attraktivität und Handlungsfähigkeit
    • Ausbau von Homeoffice-Angeboten und mobilem Arbeiten, Ergebnisorientierung statt Präsenzkultur.
    • Investitionen in digitale Arbeits- und Kollaborationstools und strukturierte Fortbildungsprogramme.
  5. Aufbrechen von Silos – bereichsübergreifende Teams und Reallabor-Ansätze
    • Einrichtung fachübergreifender Projektteams (z. B. Klimaanpassung, Mobilität, Stadtgrün), die ressortübergreifend befugt sind, Maßnahmen zu planen und umzusetzen.
    • Ausbau von Reallaboren/Experimentierparzellen in Bezirken in Kooperation mit Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft.
  6. Verbindliche Beteiligung der Zivilgesellschaft
    • Einführung verbindlicher Beteiligungsstandards für klimagerechte Projekte (inkl. frühzeitige Information, Community Benefit Agreements, Beteiligungsbudgets).
    • Stärkung von Nachbarschaftsaktivitiäten und Unterstützung lokaler Initiativen, insbesondere in sozial benachteiligten Gebieten.
  7. Paris als Vorbild nutzen – Benchmarking und Übernahme erfolgreicher Maßnahmen
    • Analyse und Übernahme praxistauglicher Maßnahmen aus Paris (z. B. großflächige Verkehrsberuhigung, Schaffung von Grünachsen, Ausweitung des Radnetzes, wassersensible Stadtplanung), angepasst an Berliner Rahmenbedingungen und soziale Anforderungen.
    • Einrichtung eines „Stadtvergleichs Klima & Mobilität“ mit jährlichem Bericht.
  8. Gesetzliche Verankerung
    • Das neue Landesorganisationsgesetz (LOG) und begleitende Erlasse müssen:
      • die zentrale Beschaffungskompetenz des Landes für bestimmte Leistungsbereiche rechtssicher verankern;
      • die Pflicht zur Berücksichtigung klimapolitischer Ziele in Verwaltungsentscheidungen festschreiben;
      • die Mitwirkung der Bezirke bei der Zieldefinition und deren Gestaltungsfreiheit sichern.
  9. Ressourcen, Personal und Controlling
    • Sofortiger Aufbau einer ressortübergreifenden Personaloffensive für Klimaschutz- und anpassungsaufgaben (Klimateams in Bezirken, Personal für zentrale Beschaffung (kann ggf. aus dem bestehenden Personal der Senatsverwaltungen und Bezirke zusammengezogen werden), Projektmanager für Reallabore).
    • Einführung eines klaren Controllingsystems mit Kennzahlen für Umsetzung, Wirkung und sozialer Verträglichkeit.
  10. Monitoring, Evaluation und Transparenz
    • Jährlicher Bericht des Senats an das Abgeordnetenhaus zur Verwaltungsreform, mit besonderem Augenmerk auf Klimawende, sozialer Wirkung und Verwaltungsleistung.
    • Offene Datenplattform mit Umsetzungsstand, Budgets, CO₂-Einsparungen und Beteiligungsprozessen (siehe hierzu das Klimadashboard, welches Friedrichshain-Kreuzberg in Zusammenarbeit mit dem CityLab erstellt hat).

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 6 + AK 9 2026:
Der Beschluss fordert, die Berliner Senats- und Bezirksverwaltungen sowie die landeseigenen Unternehmen zu befähigen, die gesetzlich festgeschriebenen Maßnahmen zur Klimawende zügig und effizient zu operationalisieren. Viele Aspekte des Antrags adressieren die Exekutive.

Aufgrund der Vielfältigkeit der inhaltlichen Forderungen und betroffenen Politikfelder bei gleichzeitiger Fokussierung auf den Klimaschutz kann in diesem Rahmen nicht umfassend zum Stand der Verwaltungsreform berichtet werden.

Zusammenfassend zu den Punkten 4., 8., 9. und 10.:

4.: Die Verwaltungsreform greift moderne Arbeitsformen bereits mit auf, vor allem über Digitalisierung, neue Arbeitsprozesse und Qualifizierung. Im Prozess zur Implementierung der Verwaltungsreform zeigt sich das konkret an der stärkeren Ausrichtung auf Prozessmodernisierung, digitale Zusammenarbeit und daran, die Beschäftigten stärker in die Veränderungen einzubinden, um die Arbeitsweise insgesamt effizienter und attraktiver zu machen.

8.: Der rechtliche Rahmen ist mit dem Landesorganisationsgesetz (seit 01.01.2026) geschaffen und wird derzeit mit dem Zuständigkeitskatalog unterlegt. Zentrale Elemente sind klare Zuständigkeiten, gesamtstädtische Steuerung und die Stärkung der Bezirke. Der Zuständigkeitskatalog bildet dabei erstmals eine vollständige Aufgabenübersicht und erhöht die Verbindlichkeit und Verantwortungsübernahme beim Verwaltungshandeln.

9.: Das Personalentwicklungsprogramm wird kontinuierlich fortgeschrieben und zeitigt mit Blick auf Personalgewinnung, Stellenbesetzungsverfahren aber auch Controlling und Berichtswesen Erfolge. Auch im Rahmen der Implementierung der Verwaltungsreform sind Controlling und Evaluation fest verankert.

10.: Für Monitoring und Transparenz wurden bereits konkrete Strukturen und regelmäßige Statusberichte (monatlich, halbjährlich), indikatorengestützte Steuerung sowie der Aufbau zentraler Datenbanken wie des Zuständigkeitskatalogs geschaffen. Die Steuerung erfolgt verwaltungsintern mithilfe eines Dashboards

Stellungnahme des Senats 2026:
Zu diesem Antrag kann keine Stellungnahme seitens des Senats abgegeben werden, da dieser keinem SPD-geführten Ressort zuzuordnen ist.

Stellungnahme des Senat-SenInnSports 2026:
Der Senat hat den Klimapakt 2025–2030 mit den Landesunterneh-men unterzeichnet, um Berlins Klimaschutzziele zu erreichen, und berichtet jährlich über den Umsetzungsstand des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) 2030.
Überweisungs-PDF: