Antrag 140/II/2025 Laissez-faire in Mobilität und Straßenverkehr beenden - Regeln einhalten und Verstöße sanktionieren

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, mit folgenden Maßnahmen die Mobilitäts- und Verkehrssicherheit umgehend und nachhaltig in Berlin zu verbessern.

 

Verbesserung technischer und administrativer Aspekte

  1. Flächendeckender Ausbau stationärer und mobiler Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung aller Mobilitätsteilnehmenden. Umfangreicher Einsatz geeigneter technischer Maßnahmen gegen unnötigen Lärm im Straßenverkehr.
  2. Ermöglichung von Scan-Cars zur Parkraumkontrolle (über eine landesgesetzliche Lösung).
  3. Anpassung der Parkgebühren (Parktickets & Anwohnendenparkausweise) im Rahmen eines landesweiten Parkraummanagement-Konzepts. Dabei wird eine Geltung von Anwohnendenparkausweisen für mehrere Zonen abgelehnt.
  4. Ende der Toleranz gegenüber dem Parken von Kraftfahrzeugen auf dem Gehweg, wo es nicht explizit vorgesehen ist (u.a. die sog. „Berliner Linie“ für motorisierte Zweiräder).
  5. Kontrolle von Baustelleneinrichtungen, so dass für alle Mobilitätsteilnehmenden eine sichere Baustellenumfahrung möglich ist

 

Verbesserung von Kenntnissen der Mobilitätsteilnehmenden

  1. Konzeption und Durchführung einer mehrjährigen Sach-Kampagne, die digital und analog die geltenden Verkehrsregeln des fließenden und ruhenden Verkehrs für alle Arten von Fahrzeugen stadtweit allen Berlinerinnen und Berlinern sowie Gästen vergegenwärtigt (Anzeigen, Bürgerforen, Informationsstände, Broschüren für verschiedene Verkehrsträger, etc.). Kommerzielle Mobilitätsanbieter sind einzubeziehen.
  2. Die Bekanntheit und Nutzung der Ordnungsamt-App sollen gestärkt werden.

 

Effizienzsteigerungen staatlicher Akteure

  1. Aufstockung der Radstaffeln der Berliner Polizei und deren Einsatz im gesamten Stadtgebiet inklusive entsprechender Ausrüstung sowie entsprechend der übrigen Berliner Polizei.
  2. Ermöglichung der Aufstockung des Personals der Ordnungsämter und insbesondere der Verkehrsüberwachungsdienste sowie der Bußgeldstelle samt deren jeweils entsprechenden Ausstattung.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)