Der angespannte Berliner Wohnungsmarkt führt zu einem strukturellen Ungleichgewicht zwischen Mietenden auf der einen und Vermietenden, insbesondere großen Immobilienkonzernen, auf der anderen Seite. Für viele Menschen ist der Zugang zur Rechtsberatung eine finanzielle Hürde. Der Jahresbeitrag für einen Mietendenverein oder die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind Menschen mit geringem Einkommen oft nicht leistbar oder umständlich zugänglich.
Das Land Berlin finanziert bereits in allen Bezirken eine kostenlose Mietendenberatung. Dieses Angebot ist eine tragende Säule des Mietendenschutz, doch sein Potenzial wird nicht ausgeschöpft. Aktuell dürfen die Beratenden nur informieren, aber nicht aktiv werden. In vielen Fällen – sei es bei einer unklaren Betriebskostenabrechnung oder einer ungerechtfertigten Forderung – würde bereits ein einziges, professionell aufgesetztes Schreiben an den Vermietenden ausreichen, um den Konflikt schnell und unbürokratisch zu lösen. Diese entscheidende erste Handlungsmöglichkeit fehlt. Deshalb sollten die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die kostenlosen bezirklichen Mietendenberatungen gestärkt und die Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Mietendenvereinen institutionalisiert wird. Nur durch diese Verknüpfung können die Expertise der Vereine und die staatlichen Angebote optimal genutzt werden, um Mieter*innen schnell und unbürokratisch zu helfen.“
Der Staat hat die Pflicht in grundlegenden Lebensbereichen zu schützen. Eine effektive, niederschwellige und kostenlose Rechtsberatung gehört zweifellos dazu. Sie ist ein zentraler Baustein der sozialen Daseinsvorsorge.
Gleichzeitig verfügen die etablierten Berliner Mietendenvereine über eine jahrzehntelange Expertise und eine unverzichtbare Infrastruktur. Eine intelligente Verknüpfung der staatlichen Angebote mit diesen zivilgesellschaftlichen Strukturen kann den Mietendenschutz in unserer Stadt auf eine neue Stufe heben.
Daher fordern wir:
- Direkte Hilfe durch die Bezirke: Befugnis zur Erstinstanz Das Mandat der bezirklichen Mietendenberatung muss um die Befugnis zur erstinstanzlichen, außergerichtlichen Vertretung erweitert werden. Die beratenden Jurist*innen sollen ermächtigt werden, im Namen der Ratsuchenden ein erstes rechtliches Schreiben an die Vermietendenseite aufzusetzen. Hierfür sind die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitzustellen.
- Wissen bündeln, Synergien schaffen: Arbeitsgruppe für Kooperation und ein zentrales Online-Portal. Es wird eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Senats eingerichtet. Diese soll, unter Beteiligung der Bezirke und der Berliner Mietendenvereine, ein Konzept für eine vertiefte Zusammenarbeit erarbeiten. Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen, zentralen Online-Portals. Dieses Portal soll:
- Umfassend und verständlich über die Rechte und Pflichten von Mietenden aufklären.
- Die Expertise der Mietendenvereine für alle zugänglich machen, wofür die Vereine entsprechend finanziell ausgestattet werden.
- Alle kostenlosen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Beratungsangebote in Berlin übersichtlich bündeln und die Kontaktaufnahme erleichtern
- Öffentlichkeitswirksame Kampagne, die über die Tätigkeit der kostenlosen Mietendenberatung informiert, damit alle Personen darüber informiert werden. Möglichst auf verschiedenen Sprachen.
- Die Services des Online-Portals müssen mehrsprachig angeboten werden, da Mietende mit geringen Deutschkenntnissen auf dem Wohnungsmarkt besonders benachteiligt sind
Der angespannte Berliner Wohnungsmarkt führt zu einem strukturellen Ungleichgewicht zwischen Mietenden auf der einen und Vermietenden, insbesondere großen Immobilienkonzernen, auf der anderen Seite. Für viele Menschen ist der Zugang zur Rechtsberatung eine finanzielle Hürde. Der Jahresbeitrag für einen Mietendenverein oder die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind Menschen mit geringem Einkommen oft nicht leistbar oder umständlich zugänglich.
Das Land Berlin finanziert bereits in allen Bezirken eine kostenlose Mietendenberatung. Dieses Angebot ist eine tragende Säule des Mietendenschutz, doch sein Potenzial wird nicht ausgeschöpft. Aktuell dürfen die Beratenden nur informieren, aber nicht aktiv werden. In vielen Fällen – sei es bei einer unklaren Betriebskostenabrechnung oder einer ungerechtfertigten Forderung – würde bereits ein einziges, professionell aufgesetztes Schreiben an den Vermietenden ausreichen, um den Konflikt schnell und unbürokratisch zu lösen. Diese entscheidende erste Handlungsmöglichkeit fehlt. Deshalb sollten die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die kostenlosen bezirklichen Mietendenberatungen gestärkt und die Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Mietendenvereinen institutionalisiert wird. Nur durch diese Verknüpfung können die Expertise der Vereine und die staatlichen Angebote optimal genutzt werden, um Mieter*innen schnell und unbürokratisch zu helfen.“
Der Staat hat die Pflicht in grundlegenden Lebensbereichen zu schützen. Eine effektive, niederschwellige und kostenlose Rechtsberatung gehört zweifellos dazu. Sie ist ein zentraler Baustein der sozialen Daseinsvorsorge.
Gleichzeitig verfügen die etablierten Berliner Mietendenvereine über eine jahrzehntelange Expertise und eine unverzichtbare Infrastruktur. Eine intelligente Verknüpfung der staatlichen Angebote mit diesen zivilgesellschaftlichen Strukturen kann den Mietendenschutz in unserer Stadt auf eine neue Stufe heben.
Daher fordern wir:
- Wissen bündeln, Synergien schaffen: Arbeitsgruppe für Kooperation und ein zentrales Online-Portal. Es wird eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Senats eingerichtet. Diese soll, unter Beteiligung der Bezirke und der Berliner Mietendenvereine, ein Konzept für eine vertiefte Zusammenarbeit erarbeiten. Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen, zentralen Online-Portals. Dieses Portal soll:
- Umfassend und verständlich über die Rechte und Pflichten von Mietenden aufklären.
- Die Expertise der Mietendenvereine für alle zugänglich machen, wofür die Vereine entsprechend finanziell ausgestattet werden.
- Alle kostenlosen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Beratungsangebote in Berlin übersichtlich bündeln und die Kontaktaufnahme erleichtern
- Öffentlichkeitswirksame Kampagne, die über die Tätigkeit der kostenlosen Mietendenberatung informiert, damit alle Personen darüber informiert werden. Möglichst auf verschiedenen Sprachen.
- Die Services des Online-Portals müssen mehrsprachig angeboten werden, da Mietende mit geringen Deutschkenntnissen auf dem Wohnungsmarkt besonders benachteiligt sind
Überweisung an WP-Kommission:
- Direkte Hilfe durch die Bezirke: Befugnis zur Erstinstanz Das Mandat der bezirklichen Mietendenberatung muss um die Befugnis zur erstinstanzlichen, außergerichtlichen Vertretung erweitert werden. Die beratenden Jurist*innen sollen ermächtigt werden, im Namen der Ratsuchenden ein erstes rechtliches Schreiben an die Vermietendenseite aufzusetzen. Hierfür sind die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitzustellen.
Der angespannte Berliner Wohnungsmarkt führt zu einem strukturellen Ungleichgewicht zwischen Mietenden auf der einen und Vermietenden, insbesondere großen Immobilienkonzernen, auf der anderen Seite. Für viele Menschen ist der Zugang zur Rechtsberatung eine finanzielle Hürde. Der Jahresbeitrag für einen Mietendenverein oder die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind Menschen mit geringem Einkommen oft nicht leistbar oder umständlich zugänglich.
Das Land Berlin finanziert bereits in allen Bezirken eine kostenlose Mietendenberatung. Dieses Angebot ist eine tragende Säule des Mietendenschutz, doch sein Potenzial wird nicht ausgeschöpft. Aktuell dürfen die Beratenden nur informieren, aber nicht aktiv werden. In vielen Fällen – sei es bei einer unklaren Betriebskostenabrechnung oder einer ungerechtfertigten Forderung – würde bereits ein einziges, professionell aufgesetztes Schreiben an den Vermietenden ausreichen, um den Konflikt schnell und unbürokratisch zu lösen. Diese entscheidende erste Handlungsmöglichkeit fehlt. Deshalb sollten die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die kostenlosen bezirklichen Mietendenberatungen gestärkt und die Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Mietendenvereinen institutionalisiert wird. Nur durch diese Verknüpfung können die Expertise der Vereine und die staatlichen Angebote optimal genutzt werden, um Mieter*innen schnell und unbürokratisch zu helfen.“
Der Staat hat die Pflicht in grundlegenden Lebensbereichen zu schützen. Eine effektive, niederschwellige und kostenlose Rechtsberatung gehört zweifellos dazu. Sie ist ein zentraler Baustein der sozialen Daseinsvorsorge.
Gleichzeitig verfügen die etablierten Berliner Mietendenvereine über eine jahrzehntelange Expertise und eine unverzichtbare Infrastruktur. Eine intelligente Verknüpfung der staatlichen Angebote mit diesen zivilgesellschaftlichen Strukturen kann den Mietendenschutz in unserer Stadt auf eine neue Stufe heben.
Daher fordern wir:
- Wissen bündeln, Synergien schaffen: Arbeitsgruppe für Kooperation und ein zentrales Online-Portal. Es wird eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Senats eingerichtet. Diese soll, unter Beteiligung der Bezirke und der Berliner Mietendenvereine, ein Konzept für eine vertiefte Zusammenarbeit erarbeiten. Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen, zentralen Online-Portals. Dieses Portal soll:
- Umfassend und verständlich über die Rechte und Pflichten von Mietenden aufklären.
- Die Expertise der Mietendenvereine für alle zugänglich machen, wofür die Vereine entsprechend finanziell ausgestattet werden.
- Alle kostenlosen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Beratungsangebote in Berlin übersichtlich bündeln und die Kontaktaufnahme erleichtern
- Öffentlichkeitswirksame Kampagne, die über die Tätigkeit der kostenlosen Mietendenberatung informiert, damit alle Personen darüber informiert werden. Möglichst auf verschiedenen Sprachen.
- Die Services des Online-Portals müssen mehrsprachig angeboten werden, da Mietende mit geringen Deutschkenntnissen auf dem Wohnungsmarkt besonders benachteiligt sind
Überweisung an WP-Kommission:
- Direkte Hilfe durch die Bezirke: Befugnis zur Erstinstanz Das Mandat der bezirklichen Mietendenberatung muss um die Befugnis zur erstinstanzlichen, außergerichtlichen Vertretung erweitert werden. Die beratenden Jurist*innen sollen ermächtigt werden, im Namen der Ratsuchenden ein erstes rechtliches Schreiben an die Vermietendenseite aufzusetzen. Hierfür sind die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitzustellen.
