Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus soll sich für die Einführung eines Bußgeldes für Lebensmittelgeschäfte einsetzen, wenn diese Lebensmittel ungenießbar machen oder noch genießbare Lebensmittel (wie beispielsweise Backwaren oder Gemüse) wegwerfen. Dies soll in Anlehnung an die noch umzusetzende Beschlusslage des Bundeskongresses der Jusos aus 2016 (Antrag U3) und an die Empfehlung „Verpflichtende Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Lebensmitteleinzelhandel“ des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ (Drucksache 20/10300) geschehen. Das Bußgeld soll für alle Supermärkte und andere Lebensmittelgeschäfte ab einer Größe von 400 Quadratmetern gelten und 10% des Verkaufswerts der entsorgten Lebensmittel betragen. Hierfür sollen Kontrollen durchgeführt werden.
Die fünf größten Lebensmittelkonzerne haben in Deutschland einen Marktanteil von 75%, ihre Nettogewinne stiegen insbesondere während der Pandemie gewaltig und die Besitzer*innen gehören zu den Top-Milliardär*innen in Deutschland. Das Verschwenden von Lebensmitteln dient einzig der Gewinnmaximierung, auch wenn die Konzerne sich einen anderen Umgang mit Lebensmittelabfall leisten könnten.
Das Bußgeld soll als Anreiz für Lebensmittelgeschäfte dienen, nicht regulär verkaufbare Lebensmittel unentgeltlich an gemeinnützige Organisationen (Berliner Tafel, Stadtmission etc.) abzugeben und damit die gesellschaftliche Nutzung der Ressource sicherzustellen. Die Regelung soll die Versorgung von Tafeln und ähnlichen Einrichtungen mit Lebensmitteln fördern, um diesen zu ermöglichen, die Versorgung der ärmeren Bevölkerung mit Lebensmitteln effektiver und besser zu bewältigen. Dazu muss die Regelung so formuliert sein, dass sie alle Akteur*innen, vor allem allerdings die gemeinnützigen Organisationen, nicht durch zu viel Bürokratie oder Anforderungen überfordert.
Außerdem muss die Regelung sicherstellen, dass alle Haftungsfragen lückenlos geklärt sind und dass der Weitergabeprozess von Lebensmitteln weder für Lebensmittelhändler*innen noch für gemeinnützige Organisationen mit Risiken oder hohen Kosten verbunden ist. Dabei soll sichergestellt werden, dass voraussichtliche und tatsächliche Kosten nicht an die Konsument*innen ausgelagert werden.
