Es gibt verschiedene Arten von Feiertagen, an denen viele Menschen keiner Lohnarbeit nachgehen müssen. So entscheiden in Deutschland die Bundesländer, an welchen Tagen gearbeitet werden muss, an welchen Feiertagen nicht. Die meisten dieser Feiertage sind dabei durch die Sonn- und Feiertagsgesetze der Bundesländer bundeseinheitlich geschützt, das heißt, sie werden in der ganzen Bundesrepublik begangen. Dies sind Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der 1. Mai, der Tag der Deutschen Einheit, der erster Weihnachtsfeiertag und der zweite Weihnachtsfeiertag.
Allerdings sind dies nicht die einzigen neun Tage, die in Bundesländern als Feiertage gelten. Während es in manchen Teilen Bayern insg. 13 vom Staat festgelegte arbeitsfreie Feiertage gibt, gibt es in Schleswig-Holstein nur insg. 10 solcher Tage. Allein dieser Fakt ist bereits ungerecht. Noch ungerechter wird es allerdings, wenn betrachtet wird, welche Feiertage frei sind.
Bereits an der Auflistung der Feiertage wird deutlich, dass die meisten genannten christliche Feiertage sind. Dies ist auch der Grund, warum Bayern und Baden-Württemberg die meisten Feiertage haben – hier gibt es noch mehr christlich-begründete Feiertage. Dabei sind mittlerweile weniger als 50% der deutschen Bevölkerung evangelisch oder katholisch. Jüdische, muslimische oder andere religiöse Feiertage finden in den Feiertagsregelungen keine Berücksichtigung. Wenn Menschen andere religiöse oder sonstige Feste feiern wollen, die nicht an diesen christlichen Tagen stattfinden, müssen sie in der Regel dafür extra Urlaub nehmen. Kurzum: Während die meisten Christ*innen ihre Feiertage vom Staat automatisch frei kriegen und ihre Urlaubstage frei verwenden können, haben Angehörige aller anderen Religionen nicht dieses Privileg. Somit müsste jemand, der genauso viele religiöse Feiertage frei haben möchte, wie es bei Christ*innen der Fall ist, in Teilen von Bayern 10 Tage Urlaub nehmen, in Schleswig-Holstein 7.
Wir erkennen an, dass auch religiöse Feiertage eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung und somit auch für Leute, die nicht der jeweiligen Religion zugehörig sind, bedeutend sein können. Dies sehen wir zwar durch gesellschaftliche Bräuche begründet, wir treten aber dennoch für eine Welt ein, in der jede Religion von staatlicher Seite gleichbehandelt wird.
Daher fordern wir eine umfassende Neuregelung der Feiertagsregelung.
Zentral sollen dabei folgende Punkte sein:
- es gibt keine staatlichen Feiertage mehr, die mit Religion begründet werden
- alle Arbeitnehmer*innen erhalten 15 Tage Feiertagsanspruch, den sie flexibel nehmen können. Die Arbeitgeber*innenseite ist dafür verantwortlich, eine Lösung zu finden, wie möglichst alle Wünsche umgesetzt werden können, ohne dass zusätzliche Belastungen für andere Arbeitnehmer*innen entstehen. Im Konfliktfall gilt es gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden, wobei individuelle soziale Hintergründe und erschwerende Umstände angemessen berücksichtigt werden. Beispielsweise könnte ein Mechanismus festgelegt werden, wonach bei Konfliktfällen bei ähnlicher Ausgangslage pro Jahr abwechselnd der gewünschte Tag genehmigt wird. Grundsätzlich muss aber die Genehmigung des Feiertags erteilt werden.
- Schüler*innen muss ebenfalls im gleichen Umfang garantiert werden, dass sie an religiösen Feiertagen frei nehmen können, ohne dass dies negative Konsequenzen hat
- Zusätzlich soll die Möglichkeit der Einführung zusätzlicher politischer Feiertage betrachtet werden. Beispiele können der 8. Mai (Kapitulation der Wehrmacht) oder der 28. Juni (Stonewall-Aufstand) sein
Es gibt verschiedene Arten von Feiertagen, an denen viele Menschen keiner Lohnarbeit nachgehen müssen. So entscheiden in Deutschland die Bundesländer, an welchen Tagen gearbeitet werden muss, an welchen Feiertagen nicht. Die meisten dieser Feiertage sind dabei durch die Sonn- und Feiertagsgesetze der Bundesländer bundeseinheitlich geschützt, das heißt, sie werden in der ganzen Bundesrepublik begangen. Dies sind Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der 1. Mai, der Tag der Deutschen Einheit, der erster Weihnachtsfeiertag und der zweite Weihnachtsfeiertag.
In Berlin regelt das “Gesetz über die Sonn- und Feiertage”, welche Feiertage es gibt. Dabei sind “allgemeine Feiertage“ nach §1 des Feiertagsgesetz: Neujahr, der Internationale Frauentag, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingstmontag, der Tag der deutschen Einheit, der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie einmalig der 17. Juni 2028 als 75. Jahrestag des Aufstands vom 17. Juni 1953.
Dabei fällt auf, dass unter diesen “allgemeinen Feiertagen” sechs christliche Feiertage sind. Andere religiöse Feiertage werden in §2 des Gesetzes als Feiertage religiöser Gemeinschaften gefasst, die nicht bereits in §1 genannt sind. Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft wird darüber hinaus zugesichert, dass sie religiöse Veranstaltungen an ihren Feiertagen besuchen dürfen, solange “nicht unabweisbare betriebliche Notwendigkeiten entgegenstehen”.
Berlin ist eine vielfältige Stadt, die aus Menschen verschiedener Religions- und Glaubensgemeinschaften besteht. Daher wollen wir sicherstellen, dass auch alle Berliner*innen gleichberechtigt ihren Glauben ausleben und entsprechende Feiertage begehen können.
Daher fordern wir, dass Arbeitnehmer*innen sowie Auszubildende nicht nur der Besuch religiöser Veranstaltungen ermöglicht wird, sondern sie auf Wunsch den ganzen Tag anstelle der obig genannten religiöser Feiertage freigestellt werden. Ihnen darf daraus kein Nachteil entstehen. Ein Nachweis über Religionszugehörigkeit darf dabei nicht eingefordert werden.
Zusätzlich soll die Möglichkeit der Einführung zusätzlicher politischer Feiertage betrachtet werden. Beispiele können der 8. Mai (Tag der Befreiung) oder der 28. Juni (Stonewall-Aufstand) sein.
