Triggerwarnung: geschlechtsspezifische Gewalt, Femizid
Fast jeden Tag findet ein Femizid in Deutschland statt. Das Bundeslagebild von 2023 zeigt, dass die Zahl von geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen bei häuslicher Gewalt bei 180.715, bei Tötungsdelikten bei 938 lag. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es sich hier einerseits um Hellziffern handelt und die Dunkelziffern bei weitaus mehr Opfern liegt und andererseits, dass von diesen Zahlen nur cis Frauen, aber nicht FINTAs insgesamt erfasst sind. Die Wiederholungsgefahr ist bei Tätern erheblich.
Um diese Taten zu verhindern und effektive Präventionsarbeit zu leisten, braucht es deswegen ein konkretes System. Dieses System könnte in der Form eines Gefährderregisters ausgestaltet sein, dass Gewalttäter im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt an FINTAs erfasst. Dazu gehören Personen, die
- Rechtskräftig wegen Tötungs-, Gewalt- oder Bedrohungsdelikten verurteilt wurden
- Auf gesicherten und belastbaren Erkenntnissen eine akute Gefahr/Bedrohung für FINTAs darstellen. Zu diesen Erkenntnissen gehören unter anderem auch Anhaltspunkte wie Stalking- oder Sexualdelikten
Polizei und Justiz sind selbst Teil gesellschaftlicher Machtstrukturen sowie eines strukturell rassistischen und misogynen Systems und können FINTA-Personen diskriminieren oder Gewalt verharmlosen. Damit das Register tatsächlich dem Opferschutz dient und nicht selbst zu einem Instrument von Missbrauch oder Stigmatisierung wird, braucht es unabhängige Kontrolle, Transparenz und eine Mitwirkung von Fach- und Beratungsstellen. Die Tilgungsfristen des bundesweiten Gefährderregisters sollten so ausgestaltet werden, dass sie den bestehenden Vorgaben des Bundeszentralregisters entsprechen, um den notwendigen Ausgleich zwischen Opferschutz und Resozialisierung zu gewährleisten. Das Register darf nicht zu einer Stigmatisierung führen, sondern dient ausschließlich der Gefahrenabwehr und dem Opferschutz. Alle Behördenmitarbeiter*innen, die mit dem Register arbeiten, sind verpflichtet, regelmäßig Schulungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt, intersektionaler Diskriminierung und Datenschutz zu absolvieren.
Um den Schutzbereich für Opfer auszuweiten, sollen auch belastbare Erkenntnisse von Tätern inkludiert werden, die zum Zeitpunkt des Eintrages noch nicht in Form von Tötungs- oder Gewaltdelikten auffällig waren. Zu diesen belastbaren Erkenntnissen gehören zum Beispiel
- Aktuelle eingeleitete Ermittlungsverfahren im Bereich von Tötungs-, Gewalt-, Stalking- oder Nötigungsdelikten oder Bedrohungen,
- Häufige polizeiliche Einsätze im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, ohne dass es bisher zu einer Verurteilung kam,
- Einschätzungen von Fach- und Beratungsstellen sowie Opferschutzorganisationen und
- Erlassene Schutzanordnungen wie zum Beispiel Kontaktverbote und Wohnungsverweise sowie der Verstoß dagegen.
Mit der Einführung eines solchen Registers soll ein klares Zeichen im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt an FINTAs werden.
Wir fordern daher:
- Die Erhebung von Daten im Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt an FINTAs und nicht nur cis Frauen
- Die Einführung eines bundesweiten Gefährderregisters für Gewalttäter im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt an FINTAs, sowie die Vorlegung eines dazugehörigen Gesetzes.
- Es müssen aktiv Regelungen gefunden werden, die einen Missbrauch des Registers ausschließen, sowie unabhängige Kontrollinstanzen, die die Nutzung regelmäßig prüfen. Das Register darf ausschließlich zu Zwecken der Gefahrenabwehr, Opferschutz und Risikoeinschätzung genutzt werden.
