Antrag 81/II/2025 Man kann auch zu viel Lohn zahlen - Gesundheitssystem durch Umverteilung entlasten

Status:
Erledigt

Wer über das Gesundheitssystem spricht, der fordert meistens bessere Bezahlung für Pflegende und Ärzt*innen. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG, oder auch Krankenhausreform) verspricht bessere Versorgungsqualität, bei stabilen, wenn nicht sogar verringerten Kosten für Krankenkassen, Bund und Länder.

 

Die höchsten Kosten im Gesundheitssystem verursachen Personalkosten. Allein im Jahr 2023 beliefen sich laut statistischem Bundesamt die Personalkosten deutscher Krankenhäuser auf 84,7 Mrd. € (Gesamtkosten 140,6 Mrd. €). Diese Kosten sind immens und werden auch in Zukunft beim politischen Willen der Lohnsteigerung, für z.B. Pflegende, sich erhöhen. Aus diesem Grund ist die schnellstmögliche Umsetzung der Krankenhausreform geboten, um ein effizient und gleichzeitig wirksamer versorgendes Krankenhaussystem für alle Menschen sicherzustellen. Um dem Notstand beim Personal nachhaltig entgegenzuwirken, müssen die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten umfassend verbessert, wofür es flächendeckend Tarifverträge braucht. Für die Verbesserung der Verhandlungsposition von Beschäftigten in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften soll die Abrechnungsmöglichkeit von Leistungen über die Gesetzliche Krankenkassen daran geknüpft wird, dass alle Beschäftigten eines Krankenhauses mindestens nach Bedingungen eines Tarifvertrages angestellt sein sollen. Mögliche Zunahmen des Outsourcings von Tätigkeiten in einem Krankenhaus an Subunternehmen sollen mit entsprechenden Maßnahmen unterbunden werden. Bessere Arbeitsbedingungen als in den Tarifverträgen vorgesehen, sollen in einem angemessenen Maß weiterhin möglich bleiben.

 

Daher fordern wir:

 

  • Die Erweiterung des Sozialgesetzbuch V (SGB V) um die Tariftreue von Krankenhäusern, sodass Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nur möglich ist, wenn alle Angestellten des Hauses nach Tarif vergütet wird.
  • Die Gründung eines Gremiums aus GKV, Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gewerkschaften, Länder und dem Bund per Gesetz zur Ermittlung von Tariflöhnen für Krankenhäuser auf Landesebene.
  • Der durch das Gremium aus GKV, Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG), Gewerkschaften, Länder etc. festgelegte einheitliche Tarif ermöglicht explizit Zusatzvergütungen für gelistete Zusatzarbeit der Angestellten, wie durch das Ausüben zusätzlicher Positionen wie Leitung, Qualitätsmanagement etc. Die Vergütung von mehr Arbeit oder Verantwortung soll nicht außertariflich, sondern tariflich gerecht entlohnt werden.
  • Die Ergänzung des Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) bzw. Krankenhausentgeltgesetz (KHEntG) um die Kompetenzerweiterung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die festgelegten Tariflöhne in die DRG- und Vorhaltepauschalen einzupreisen, um Löhne angemessen abzudecken.
  • Die Anpassung des KHEntG, im Sinne der Tariftreue, dass GKV-Abrechnungen nur möglich sind, wenn alle Leistungserbringenden Angestellten der Leistungsgruppe / Fachabteilung nach dem Tarif vergütet werden, unter Ausschluss von außertariflichen Vergütungen.
  • Pflegende, welche über das Pflegebudget finanziert werden, sind von der Refinanzierungssystematik anderer Berufsgruppen ausgenommen und werden wie zuvor refinanziert, sollen aber auch tariflich, einheitlich eingeordnet und verbindlich vergütet werden.
  • Die Einführung eines Transparenzregisters, in welchem die Löhne von Chefärzt*innen und Geschäftsführung aufgeführt werden müssen.
  • Die Ergänzung des KHG bzw. KHEntG um das ausdrückliche Verbot der Querfinanzierung außertariflicher Zulagen für Krankenhaus-Personal auf Basis der Erlöse aus GKV-Leistungen.
  • Die Kompetenzerweiterung und Beauftragung der Medizinischen Dienste der Länder (MD) das Verbot der Querfinanzierung auf Basis von Stichprobenkontrollen oder Auffälligkeiten bei Lohnquoten zu Kontrollieren.
Empfehlung der Antragskommission:
erledigt durch 80/II/2025 (Konsens)