Wir fordern:
- Die Ablehnung der geplanten Haushaltskürzungen des Berliner Senates
- In den Bereichen Bildungspolitik, Soziales und Wissenschaft dürfen keine Kürzungen erfolgen, stattdessen sind die entsprechenden Etats mindestens im Umfang eines vollständigen Inflations- und Tarifanpassungsvolumens zu erhöhen
- Der Wissensstandort Berlin muss vollständig aufrechterhalten werden und weiter ausgebaut werden
- Die Finanzierung der Sanierung, Digitalisierung und des barrierefreien Umbaus der öffentlichen Schulen und Hochschulen soll gewährleistet werden
- Die Finanzierung des Neubaus von Gesamtschulen soll gewährleistet werden sowie der Umbau von Gymnasien in solche
- Die Sozialen Projekte der Stadt Berlin sollen ausreichend weiter finanziert und ausgebaut werden
- Alle diese Bereiche dürfen nicht gekürzt werden. Sofern der Berliner Haushalt dennoch tatsächlich Lücken aufweist, sollten diese durch eine entsprechende Erhöhung der Steuereinnahmen durch mehr Steuerprüfungen bei Menschen mit besonders hohen Einkommen, ebenso wie bei sog. „Familienunternehmen“ und generell bei als durch Vermögen als Wohlhabend geltenden gedeckt werden. Sollte dies nicht ausreichen, was unwahrscheinlich ist, können an diversen Stellen die Subventionen für Unternehmen eingespart werden, die diese nicht benötigen sollten und dieser Stadt nichts zurückgeben.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Kein Konsens)
PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 6 2026:
Das Ausgabevolumen des Landeshaushaltes ist von 39,659 Mrd. Euro in 2024 auf 44,970 Mrd. Euro in 2026 angestiegen. Aufgrund der Reform der Schuldenbremse, konjunkturbedingter Kredite sowie durch großvolumige finanzielle Transaktionen sowie das Sondervermögen des Bundes konnten neue Einnahmequellen erschlossen werden. Dabei wurden Kürzungen des DHH 24/25 bzw. des Senatsentwurfs teilweise rückgängig gemacht, in vielen der genannten Bereiche wurden die Ausgabenermächtigungen auch umfangreich ausgeweitet. Ein großer Teil der Ausgabenzuwächse ist in (zusätzliche) Investitionen geflossen, darunter großvolumige politische Projekte wie der soziale Wohnungsbau oder die Krankenhausinvestitionen. Auch das Land Berlin sah sich zudem massiven Preissteigerungen gegenüber, welche bestehende Ausgaben stark verteuerten. Angesichts des aktuell bestehenden strukturellen Defizits von 5,61 Mrd. Euro, wurden Konsolidierungsmaßnahmen deshalb teilweise fortgeschrieben. Die Fraktion hat einen Antrag für eine Bundesratsinitiative für ein gesetzliches Mindestprüfungsintervall bei bedeutenden Einkünften beschlossen.
Überweisungs-PDF:
