Wir fordern:
- Die Erweiterung des Sozialgesetzbuch V (SGB V) um die Tariftreue von Krankenhäusern, sodass Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nur möglich ist, wenn alle Angestellten des Hauses nach Tarif vergütet wird.
- Die Gründung eines Gremiums aus GKV, Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gewerkschaften, Länder und dem Bund per Gesetz zur Ermittlung von Tariflöhnen für Krankenhäuser auf Landesebene.
- Die Ergänzung des Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) bzw. Krankenhausentgeltgesetz (KHEntG) um die Kompetenzerweiterung des Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die festgelegten Tariflöhne in die DRG- und Vorhaltepauschalen einzupreisen, um Löhne angemessen abzudecken.
- Die Anpassung des KHEntG, im Sinne der Tariftreue, dass GKV-Abrechnungen nur möglich sind, wenn alle Leistungserbringenden Angestellten der Leistungsgruppe / Fachabteilung nach dem Tarif vergütet werden, unter Ausschluss von außertariflichen Vergütungen.
- Pflegende, welche über das Pflegebudget finanziert werden, sind von der Refinanzierungssystematik anderer Berufsgruppen ausgenommen und werden wie zuvor refinanziert, sollen aber auch tariflich, einheitlich eingeordnet und verbindlich vergütet werden.
- Die Einführung eines Transparenzregisters, in welchem die Löhne von Chefärzt*innen und Geschäftsführung aufgeführt werden müssen.
- Die Ergänzung des KHG bzw. KHEntG um das ausdrückliche Verbot der Querfinanzierung außertariflicher Zulagen für Krankenhaus-Personal auf Basis der Erlöse aus GKV-Leistungen.
- Die Kompetenzerweiterung und Beauftragung der Medizinischen Dienste der Länder (MD) das Verbot der Querfinanzierung auf Basis von Stichprobenkontrollen oder Auffälligkeiten bei Lohnquoten zu Kontrollieren.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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