Seitens des Berliner Senats ist der Entwurf für den Doppelhaushalt 2026 / 27 dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Neben sehr umfangreichen Kürzungen – überproportional im Einzelplan 07 bezüglich der Umwelt-Titel von 38 Prozent – muss festgestellt werden, dass keinerlei Mittel für die ökologische Infrastruktur aus dem Sondervermögen für die nächsten Jahre vorgesehen sind. Diese sind aber unabdingbar, damit Investitionen in Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen finanzier- und damit realisierbar werden, um Berlin klimaneutral zu machen.
Gemeint sind hier konkret Maßnahmen für
- die Ertüchtigung der Versorgungsnetze für Fernwärme und Wasser, inklusive Steigerung von Innovations- und Effizienzgrad z.B. durch umfassende Abwärmenutzung von Gewerbe, Müllverbrennung und aus Abwasser,
- die Stärkung der Berliner Stadtwerke, damit sie mit der Solaroffensive auf öffentlichen Gebäuden die erneuerbare Energieerzeugung voranbringen,
- die Wärmesanierung der öffentlichen Gebäude und des landeseigenen Wohnungsbestandes,
- die Umsetzung der Schwammstadt, wie Entsiegelung, Retentionsanlagen für Regenwasser, Zisternen für die Bewässerung vom Stadtgrün,
- Infrastrukturen zum Anreichern des Grundwassers und zum Erhalt von Klein- und Kleinstgewässern,
- Gebäudebegrünung,
- Neupflanzungen für einen klimaangepassten Stadtbaumbestand.
Sowohl der SPD-Landesvorstand als auch die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und dort insbesondere die SPD-Mitglieder des Hauptausschusses werden aufgefordert, bei den jetzt anstehenden Haushaltsberatungen dafür Sorge zu tragen, dass zur ökologischen Daseinsvorsorge sowohl für Maßnahmen des Klimaschutzes als auch zur Klimaanpassung, die zum Auf- bzw. Ausbau der dazu notwendigen städtischen Öko-Infrastruktur dienen, ein Etat von mind. 100 Mio. € pro Jahr im Sondervermögen in den zukünftigen Haushaltsjahren verbindlich festzulegen ist. Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass die überproportionalen Kürzungen im Umweltbereich zum Großteil wieder rückgängig gemacht werden.
