Der Landesparteitag der Berliner SPD und die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Bundestages mögen beschließen bzw. umsetzen:
Großbatteriespeicher bzw. Batterie-Energiespeichersysteme (BESS) können mehrere MWh überschüssigen Strom aus z.B. Wind- und PV-Anlagen speichern und mehrere Stunden lang mehrere Megawatt Leistung ins Netz einspeisen, wenn die Erzeugung nicht für den Bedarf ausreicht, z.B. abends. Sie spielen eine entscheidende Rolle beim Ausbau Erneuerbarer Energien und sind in überragendem öffentlichen Interesse. Mit ihnen ist perspektivisch der teure und klimaschädliche Bau und Betrieb zusätzlicher Gaskraftwerke verzichtbar, und der Ausbau teurer Hochspannungsleitungen kann reduziert werden. Durch netzneutrale oder -dienliche Fahrweise können Speicher die Netze entlasten. Dies wirkt perspektivisch senkend auf die Strompreise.
Ein marktgetriebener, entbürokratisierter Zubau großer BESS verbessert zudem die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren Energien (EE) und reduziert potentiell deren Förderbedarf um mehrere Mrd. € pro Jahr. Er eröffnet weitere Möglichkeiten des Energy Sharing. Größere Unabhängigkeit von Gasimporten und Robustheit des Sromnetzes leisten einen Beitrag zur nationalen Sicherheit in Krisenzeiten.
Allerdings sind Antragsverfahren bislang wenig effizient, und es sind hauptsächlich große Investoren und Konzerne aktiv. Dabei bieten die Speicher eine Gelegenheit auch für landeseigene und kommunale Akteure, wie z.B. Stadtwerke, aber auch für Bürger:innen z.B. in Genossenschaften eine Gelegenheit, sich mit nachhaltigen lokalen Investitionen an der Energiewende zu beteiligen.
Notwendig ist hierbei ein Kompromiss zwischen Netzdienlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Sogenannte Co-Lokation mit bereits vorhandenen EE-Erzeugungsanlagen erleichtert z.B. Netzdienlichkeit und benötigt kaum zusätzliche Ressourcen. Batterieprojekte, die diesem Kompromiss folgen, sind administrativ und wirtschaftlich zu erleichtern.
1. Transparente Bekanntgabe von Netzanschlusskapazitäten und effizientere Begehrverfahren
Die Netzbetreiber, ggfs. mit Hilfe der BNetzA, sollen ab Januar 2026 mindestens vierteljährlich verfügbare Netzkapazitäten in MW mit Koordinaten online verfügbar machen.
2. Standardisiertes Anschlussverfahren mit Priorität für wirtschaftliche Netzdienlichkeit einführen
Die Netzbetreiber sollen, ggfs. mit Hilfe der BNetzA, ein bundesweit einheitliches Verfahren mit verbindlichen Fristen für Anschlussbegehren von Batteriespeicherprojekten einrichten. Bisherige Verfahren mit Ja/Nein-Bescheiden sind zu ersetzen durch gezielte, effektive Anschlussbegehrverfahren und Ausschreibungen basierend auf den Netzkapazitäten. Diese Verfahren haben zunächst nur den technischen Netzanschluss zu berücksichtigen. Bis zur Inbetriebnahme der BESS sind Zusagen jedoch vorläufig zu erteilen, und nach angemessenen Fristen nur aufrecht zu erhalten, wenn Baugenehmigungen und Finanzierungen vorliegen.
BESS in Co-Lokation mit vorhandenen EE-Anlagen, die den bestehenden Anschluss ohne Erweiterung ggfs. in sog. Überbauung mitbenutzen, können das Netz stützen. Optional kann mit dem NB unter Wahrung angemessener Wirtschaftlichkeit zusätzlich eine Zahl jährlicher Betriebsstunden (max. 1000) externer Abregelung mit jew. Vorankündigung mit hinreichendem Vorlauf vereinbart werden. NA-Antragsverfahren zu solchen Anlagen sind signifikant zu beschleunigen, z.B. auf 3 Monate.
Zwischen NB und Industrie ist ein bundesweit einheitlicher Kompromiss zur Definition netzneutraler bzw.-dienlicher Fahrweise für BESS ohne Co-Lokation, inkl. eines vom NM zu zahlenden Dienstleistungsentgelts, zu erarbeiten, und entspr. NA-Verfahren sind ebenfalls zu beschleunigen. So ist privates Kapital zum netzdienlichen BESS-Ausbau aktivierbar.
3. Einstufung von Batterien nicht als Endverbraucher im EnWG
Speicher sind als eigenständige Kategorie im EnWG zu verankern, nicht als reine Endverbraucher. Bzgl. Netzentgelte und Stromsteuer sind sie Wind- und PV-Anlagen gleichzustellen. Insbesondere ist bei Co-Lokation, Netzneutralität bzw. Netzdienlichkeit der Baukostenzuschuss zum Netzanschluss auf z.B. 50% bzw. 0 zu reduzieren. Wird die netzneutrale oder -dienliche Fahrweise nach Anschluss des Projektes durch den Betreiber gestoppt, kann ein höherer BKZ nachträglich erhoben werden.
4. Bundesweit einheitliche Definition im Planungsrecht; einfacher Anschluss bei Co-Lokation mit Wind- und PV-Anlagen
Batteriespeicher sind wie Windkraft- und PV-Anlagen als privilegierte Infrastruktur zu betrachten. Bei Co-Lokation mit EE-Anlagen soll 2 Monate nach Begehren eine Genehmigungsfiktion greifen, wenn keine Anschlusserweiterung beantragt wurde, und das bereits durch die EE-Anlage genutzte Grundstück genutzt wird.
5. Entfristung der Netzentgeltbefreiung
Zwecks Planungssicherheit für Projektierer:innen und Investor:innen und Netzbetreiber ist die derzeit geltende Netzentgeltbefreiung gem. § 118 Abs. 6 EnWG zu entfristen oder zumindest zu verlängern.
