Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Berliner SPD fordert die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich bei Aufstellung des Krankenhausplans 2026 dafür einzusetzen, dass im Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie dem erhöhten Bedarf entsprechend zusätzliche stationäre/teilstationäre Behandlungsplätze ausgewiesen und Ausnahmen von der regionalen Pflichtversorgung geregelt werden.
Für eine geeignete organisatorische Lösung zur Vermittlung freier jugendpsychiatrischer Plätze sind digitale Möglichkeiten bzw. die Einrichtung einer Servicestelle zu prüfen.
Begründung
Für die Krankenhauspläne der Länder und die jeweiligen notwendigen Kapazitätsanpassungen der ausgewiesenen Behandlungsplätze auch in der stationären psychiatrischen Versorgung ist bundesrechtlich eine Bedarfsanalyse und -prognose vorgeschrieben. Auf dieser Grundlage gibt in Berlin der Landespsychiatriebeirat zum jeweiligen Krankenhausplan seine fachlichen Empfehlungen ab und weist zugleich auf jeweils aktuelle Entwicklungsnotwendigkeiten hin, um das psychiatrische Versorgungssystem fachlich und ökonomisch zukunfts- und leistungsfähig zu halten. Dem entsprechend hatte der aktuelle Krankenhausplan in dem Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie bereits 72 zusätzliche stationäre/teilstationäre Behandlungsplätze aufgenommen. Soweit der Landespsychiatriebeirat aktuell einen erhöhten Bedarf feststellen sollte, ist mit einer Empfehlung für die entsprechende Kapazitätserhöhung im Krankenhausplan 2026 zu rechnen, die unterstützt werden sollte.
Im Rahmen der auch für die Kinder- und Jugendpsychiatrie geltenden regionalen Pflichtversorgung können freie jugendpsychiatrische Kapazitäten zu den Bedarfszeitpunkten in anderen Bezirken häufig nicht in Anspruch genommen werden. Aufgrund dessen und aufgrund des allgemein hohen Bedarfs an psychiatrischen Angeboten für Kinder und Jugendliche kommt es dabei oft zu hohen Wartezeiten, die für alle Beteiligten kaum tragbar sind. Deshalb sollte für das Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie bei Aufstellung des Krankenhausplans 2026 die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung von der regionalen Pflichtversorgung geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt werden, um eine Zuweisung auch in andere Bezirke zu ermöglichen.
Damit sich eine überbezirkliche Öffnung der regionalen Pflichtversorgung in der Zuweisungspraxis der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste effektiv auswirken kann, sollte geprüft werden, ob bzw. wie die digitale Erfassung und Vermittlung freier Psychiatrieplätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie möglich ist und ob gegebenenfalls eine überbezirkliche Servicestelle die Zuweisung der Bezirke unterstützen könnte.
LPT I-2025: Überwiesen an ASG, FA IX – Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
Stellungnahme ASG: Wir vortieren als ASG Berlin für Annahme
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Stellungnahme FA Gesundheit:
Wir haben den Antrag im Fachausschuss beraten und würden ihn in der vorliegenden Fassung zur Ablehnung empfehlen.
Da wir aber inhaltlich die Zielrichtung des Antrages befürworten, bieten wir den Antragstellenden an unsere Expertise zu nutzen einen präziseren Antrag zu formulieren, der dann auch zielführend ist.
