Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundeskabinetts und der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass durch Gesetz oder Verordnung sicher gestellt wird, dass Frauen und Mädchen, die in Deutschland aufgewachsen sind, nicht in ein Land mit patriarchalischen Strukturen abgeschoben werden, in denen ihnen gesellschaftliche Isolation – Zwangsverheiratung und Prostitution – drohen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe
Unterschiedliche Gründe können die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder das Vorliegen eines Abschiebehindernisses in einen anderen Staat rechtfertigen, etwa eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit für die entsprechende Person in diesem Staat. Insbesondere die Drohung von geschlechterspezifischer Gewalt oder einer menschenrechtswidrigen Behandlung aufgrund des weiblichen Geschlechts (Zwangsverheiratung, Zwangsprostitution) kommt als Anknüpfungspunkt hierfür schon heute grundsätzlich in Betracht. Es müssen jedoch immer die konkret vorliegenden Umstände des Einzelfalls betrachtet werden. Eine Befassung der SPD-Bundestagsfraktion mit einer diesbezüglichen gesetzlichen Ergänzung fand nicht statt.
Das in dieser Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung enthält wesentliche Verbesserungen für Opfer von Menschenhandel: Die Aufenthaltserlaubnis soll künftig erteilt werden. Zuvor war dies nur eine Kann-Regelung, die im reinen Ermessen der Behörde stand. Statt auf sechs Monate soll sie künftig auf ein bis zwei Jahre befristet werden. Familiennachzug ist möglich. Es besteht ein erhöhter Ausweisungsschutz. Bei Verlängerung des Aufenthaltstitels nach einem Strafverfahren besteht Anspruch auf einen Integrationskurs. Dies alles verbessert die Situation der Opfer in erheblichem Umfang.