Ersetze auf Seite 19 Zeile 54
„nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Personalvertretungsgesetz (PersVG) oder Landesschul- und Hochschulgesetzen.“ durch
„für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen.“
Begründung: Durch Nennung der Zielgruppen statt der Rechtsgrundlagen für Freistellungsansprüche werden sämtliche Vertretungen von ArbeitnehmerInnen adressiert, insbesondere auch die Mitarbeitervertretungen kirchlicher ArbeitgeberInnen.
Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)