Wir fordern:
- die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhaus, des Senats sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags auf, sich aktiv für die Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz und in der Berliner Verfassung einzusetzen,
- die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, zu initiieren.
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Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe
1992 hat die Bundesrepublik Deutschland die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) ratifiziert, die damit in Kraft getreten ist. Die, bei der Ratifizierung abgegebenen, Vorbehaltserklärungen hat Deutschland 2010 zurückgenommen. Der Nationale Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland diente von 2005 bis 2010 zur Umsetzung der Konvention.
Die Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention ist im Koalitionsvertrag als „ein zentrales Anliegen dieser Koalition“ verbrieft. Es wird ausgeführt, dass politische Maßnahmen und Gesetze daraufhin überprüft werden, ob sie mit den international vereinbarten Kinderrechten im Einklang stehen. Dies hat Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zum 25-jährigen Jubiläum der Konvention im November erneut bekräftigt. Hierzu eröffnete sie eine unabhängige Monitoring-Stelle zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland. Darüber hinaus initiierte Manuela Schwesig die Kampagne „Starkmachen für Kinderrechte!“, die mehr Öffentlichkeit und Bewusstsein für Kinderrechte zum Ziel hat.
Bereits in der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestags forderte die SPD-Bundestagsfraktion die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz (Drs. 17/6920). Dieses Anliegen wird von einem Breiten Bündnis gestützt (http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/). Auch Manuela Schwesig gehört zu den UnterstützerInnen dieser Forderung.
Die SPD-Fraktion spricht sicher daher für die Annahme des Antrags aus, unter der Bedingung der Streichung des Ausdrucks „Kinderland statt Vaterland“ im Titel des Antrags, der Streichung der Sätze „Bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung wird das Interesse des Kindes bis heute nicht ausreichend berücksichtigt.“ (Seite 1, Zeilen 40-42) sowie „Kinder werden nicht als Rechtssubjekte behandelt, ihre Grundrechte setzen sich in der Rechtsprechung kaum durch oder finden in der Rechtsprechung wenig Niederschlag.“ (Seite 2, Zeilen 4-7).
Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
In Artikel 13 VvB sind die Kinderrechte verankert:
„(1) Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes als eigenständiger Persönlichkeit und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.
(2) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.“
Die Kinderrechtskonvention ist inzwischen ohne Vorbehalte geltendes Recht in Deutschland und daher auch vom Land Berlin als übergeordnetes Recht zu beachten.