Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz soll wie nachfolgend beschrieben geändert werden:
- Die Seniorenvertretungen müssen zum gleichen Zeitpunkt wie das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen gewählt werden. Auch bei der Wahl der Seniorenvertretungen muss Briefwahl möglich sein. Die Wahlen zu den Seniorenvertretungen bedürfen danach nicht mehr der Berufungen. Nachrücken erfolgt nach erzielten Stimmergebnissen.
- Die Landesseniorenvertretung und der Landesseniorenbeirat sind zu einem Gremium zusammenzuführen. (Begründung: Zwei Gremien auf Landesebene führen nur dazu, dass die beiden Gremien gegeneinander ausgespielt werden.)
- Die Seniorenvertretungen sind durch das Land finanziell auskömmlich auszustatten. Die Mitglieder der Seniorenvertretungen haben in der gleichen Höhe wie die Bezirksverordneten Sitzungsgelder zu erhalten, die Vorsitzenden der Seniorenvertretungen sind so wie die Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung zu entschädigen. Darüber hinaus ist den Seniorenvertretungen ein ausreichender Betrag für die Einrichtung und Unterhaltung von Büros und für die Beschäftigung einer hauptamtlichen Kraft (20 Stunden) zur Verfügung zu stellen.
- Das Landesseniorenmitwirkungsgesetz muss regeln, dass jeweils eine Vertreterin / ein Vertreter in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlungen stimmberechtigtes Mitglied ist. Seniorenvertretungen und ihre Mitglieder sollten antragsberechtigt auf allen Ebenen sein, in den Bezirksverordnetenversammlungen und dem Abgeordnetenhaus sowie in deren Ausschüssen.
- Auf Landesebene und auf der bezirklichen Ebene werden Seniorenbeauftragte bestellt.
- Alle Angelegenheiten des Landes Berlin haben im Seniorenmitwirkungsgesetz als seniorenrelevant bezeichnet werden, mithin als entsprechend mitwirkungspflichtig gekennzeichnet werden. Es ist wichtig, dass Seniorinnen und Senioren in allen Sachen verbindlich Gehör finden müssen.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an AH-Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
Der zuständige Fraktionsarbeitskreis hat im Rahmen der Überprüfung des Seniorenmitwirkungsgesetzes über die Inhalte des Antrags beraten. Das Ziel, die Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren zu fördern, wird geteilt. Dazu hat der Arbeitskreis verschiedene Maßnahmen wie die Briefwahl beschlossen, die derzeit in der Fraktion beraten werden. Eine Zusammenlegung des Wahltermins von Seniorenvertretungen, Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen lehnt der Arbeitskreis ab.