Antrag 221/I/2020 Keine Veröffentlichung von Wohnadressen zum Schutz von Kommunal- und Landespolitiker*innen vor rechtem Hass

Status:
Zurückgezogen

Der Berliner Senat möge beschließen, dass

  1. die Wahlordnung für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Landeswahlordnung – LWO) so geändert wird, dass in Zukunft ausschließlich die Erreichbarkeitsadressen der Bewerber*innen im Amtsblatt veröffentlich werden bzw. an Dritte weitergegeben werden dürfen.
  2. Gleichzeitig soll beschlossen werden, dass die Erreichbarkeitsadressen unter keinen Umständen deckungsgleich mit den Wohnadressen der einzelnen Bewerber*innen sein dürfen.
  3. Sollten Bewerber*innen keine von ihrer Privatadresse abweichende Erreichbarkeitsadresse angeben können, möge der Berliner Senat nach einer alternativen Lösung für solche Fälle sorgen, z. B. in dem eine neutrale Senatsadresse eingerichtet wird.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)