Antrag 107/I/2020 Sterbehilfe

Status:
Annahme mit Änderungen

Bundesminister Spahn hat das ihm unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angewiesen, alle Anträge auf Sterbehilfe pauschal abzuweisen. Er verstößt damit gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Einzelfallprüfung jedes Antrags anordnet. Der SPD Bundesvorstand und die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, das Fehlverhalten des Bundesminister Jens Spahn weiterhin öffentlichkeitswirksam zu rügen und die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils unverzüglich in die Wege zu leiten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Bundesminister Spahn hat das ihm unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angewiesen, alle Anträge auf Sterbehilfe pauschal abzuweisen. Er verstößt damit gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Einzelfallprüfung jedes Antrags anordnet.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Bundesminister Spahn hat das ihm unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angewiesen, alle Anträge auf Sterbehilfe pauschal abzuweisen. Er verstößt damit gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Einzelfallprüfung jedes Antrags anordnet.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2022: Koalitionsvertrag: „Wir begrüßen, wenn durch zeitnahe fraktionsübergreifende Anträge das Thema Sterbehilfe einer Entscheidung zugeführt wird“ (S.113)

Regierungshandeln: Sachliche Orientierungsdebatte über Reform der Sterbehilfe am 18.05.2022, Beschluss in 2022 erwartet (Gewissensentscheidung der Abgeordneten)
Überweisungs-PDF: